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Re: Gesetzliche Rente auszahlen bei Beamter auf Lebenszeit > Nachteile?

Verfasst: 15. Jun 2018, 16:50
von connigra
@lexus:
habe ich hier was schlecht geredet oder mich beklagt? Ich habe doch nur den Verlauf der Posts gelesen und mich gefragt, warum es bei mir anders läuft. Nicht mehr und nicht weniger.....;-)!
Ich hätte auch gerne mehr in meinem Leben gearbeitet - Pech, dass ich eine schwere Erkrankung bekam. Ich war und bin immer dankbar gewesen, dass ich als Beamtin und mit meiner DUZ finanziell bestens abgesichert war. Mit dem Geld lebte es sich leichter.
@cyber: vielen lieben Dank, mit dieser Antwort kann ich was anfangen und meine Frage hat sich damit geklärt.:-)

Re: Gesetzliche Rente auszahlen bei Beamter auf Lebenszeit > Nachteile?

Verfasst: 15. Jun 2018, 18:29
von Torquemada
connigra hat geschrieben: 15. Jun 2018, 16:50 @lexus:
habe ich hier was schlecht geredet oder mich beklagt? Ich habe doch nur den Verlauf der Posts gelesen und mich gefragt, warum es bei mir anders läuft. Nicht mehr und nicht weniger.....;-)!
Bitte "Lexus" nicht zusätzlich "füttern".....

Re: Gesetzliche Rente auszahlen bei Beamter auf Lebenszeit > Nachteile?

Verfasst: 16. Jun 2018, 18:52
von mecki111
Die Mindestversorgung wird bis zur Höhe der Rente gekürzt, wobei die "erdiente Versorgung" nicht unterschritten werden darf.
Werden Beiträge anstelle einer Rente ausgezahlt, wird die Versorgung um den fiktiven Rentenbetrag gekürzt, ggf. kann der Beamte auch den Erstattungsbetrag an den Dienstherrn abführen.
Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden jedoch nur erstattet, wenn die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist und auch nicht zu erwarten ist, dass diese noch durch Pflichtbeiträge erfüllt werden wird (z.B. bei Beamten auf Lebenszeit). Diese Art der Beitragserstattung erfolgt ohne Anrechnung auf die Versorgungsbezüge. Der erstattungsbetrag wird auch nicht an den Dienstherrn abgeführt.

Re: Gesetzliche Rente auszahlen bei Beamter auf Lebenszeit > Nachteile?

Verfasst: 26. Sep 2018, 19:30
von Mr.Beam
Man bekommt also die Rentenbeiträge mit Eintritt ins Pensionsalter, auch wenn man mit 60 Jahren Dienstunfahig geschrieben wird?