Verbeamtung möglich?
Verfasst: 7. Jun 2018, 17:28
Hallo zusammen!
Ich bin auf dieses Forum gestoßen, da mich seit einiger Zeit eine Frage plagt, die mir nahezu niemand beantworten kann.
Kurz zu meiner Person: Ich (30) bin aktuell Soldat auf Zeit (12 Jahre, scheide 2021 aus). Nach der Dienstzeit möchte ich gerne in den gehobenen Verwaltungsdienst.
Mein Problem ist nun, dass ich trotz meines recht jungen Alters retropatellare Knorpelschäden in beiden Knien habe, welchen ich durch viel Physiotherapie, hartes Training und einen Verwendungswechsel innerhalb der Bundeswehr (von stärkerer körperlicher Beanspruchung zu Bürojob) sehr gut im Griff habe und quasi beschwerdefrei bin. . Leider Gottes wird das dennoch ein Problem sein, dass mich wohl den Rest meines Lebens auf irgend eine Art und Weise begleiten wird.
Die ärztliche Untersuchung im Zuge des Verwendungswechsels hatte zur Folge, dass mir eine "Gesundheits-" bzw "Fehlerziffer" (4) in die Akte geschrieben wurde.
Ich bin mir der Tatsache bewusst dass Ausnahmen immer die Regel bestätigen, allerdings würde ich gerne wissen, ob ich mir in dieser Situation noch Hoffnungen auf eine Verbeamtung machen darf oder ob das ganze eher unwahrscheinlich ist. Falls jemand Erfahrungswerte teilen kann, würde ich mich sehr freuen.
Danke im Voraus!
viele Grüße
Ich bin auf dieses Forum gestoßen, da mich seit einiger Zeit eine Frage plagt, die mir nahezu niemand beantworten kann.
Kurz zu meiner Person: Ich (30) bin aktuell Soldat auf Zeit (12 Jahre, scheide 2021 aus). Nach der Dienstzeit möchte ich gerne in den gehobenen Verwaltungsdienst.
Mein Problem ist nun, dass ich trotz meines recht jungen Alters retropatellare Knorpelschäden in beiden Knien habe, welchen ich durch viel Physiotherapie, hartes Training und einen Verwendungswechsel innerhalb der Bundeswehr (von stärkerer körperlicher Beanspruchung zu Bürojob) sehr gut im Griff habe und quasi beschwerdefrei bin. . Leider Gottes wird das dennoch ein Problem sein, dass mich wohl den Rest meines Lebens auf irgend eine Art und Weise begleiten wird.
Die ärztliche Untersuchung im Zuge des Verwendungswechsels hatte zur Folge, dass mir eine "Gesundheits-" bzw "Fehlerziffer" (4) in die Akte geschrieben wurde.
Ich bin mir der Tatsache bewusst dass Ausnahmen immer die Regel bestätigen, allerdings würde ich gerne wissen, ob ich mir in dieser Situation noch Hoffnungen auf eine Verbeamtung machen darf oder ob das ganze eher unwahrscheinlich ist. Falls jemand Erfahrungswerte teilen kann, würde ich mich sehr freuen.
Danke im Voraus!
viele Grüße