Ablauf der Verbeamtung
Verfasst: 20. Mai 2018, 23:43
Hallo zusammen,
mein Name ist Dennis, 26 Jahre alt und Student.
Ich bin derzeit in den letzten Zügen meines Informatik Masterstudiums (Uni) und bin bei der Stellensuche auf einige interessante Stellen des Staates gestoßen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Stelle beim Bund die für den höheren Dienst angedacht ist.
Ich habe leider bisher wenig Kenntnisse über die Arbeit beim Staat und hoffe das mir der ein oder andere von euch ein paar Fragen beantworten kann.
Zum ersten Frage ich mich wie der Ablauf einer Karriere beim Staat ist. In den Stellenanzeigen stehen immer zwei Sätze die ich nicht einordnen kann: "Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 13" und "Die Möglichkeit einer späteren Verbeamtung ist gegeben."
So wie ich das verstehe startet man also im Angestelltenverhältnis mit allem was das mit sich bringt (mögliche Kündigungen, Einzuahlung in die Sozialsysteme etc.). Die Fragen die ich mir dazu Stelle:
Die Möglichkeit einer Verbeamtung ist gegeben aber ist sie auch realistisch? Ist das Angestelltenverhältnis also wirklich nur ein kurzer Zwischenschritt oder eher die Karotte die man dem Pferd vorhält? Daraus ergibt sich natürlich die Frage nach den Kriterien die erfüllt sein müssen für den Wechsel ins Beamtentum?
Ist die Entgeldgruppe als Angestellter die selbe die man dann als Beamter hat (also in diesem Fall 13)?
Die Erfahrungsstufe und Pensionsansprüche beginnen von Tag 1 der Anstellung unabhängig vom Status (also auch schon als Angestellter)?
So jetzt wurde man also verbeamtet. Da es sich um den höheren Dienst handelt ist man dabei erst einmal 3 Jahre auf Probe Beamter, korrekt?
Ein Begriff auf den ich oft stoße ist "Laufbahnausbildung" oft in Verbindung mit irgendwelchen Prüfungen/Examen. Würde mich das überhaupt betreffen? Falls ja, was kann man sich den darunter vorstellen?
Abschließend würde mich noch eure Erfahrung bzgl. der Auswahl von Angestellten interessieren. Ich hatte mal irgendwo gelesen das der Staat sehr Notenfixiert ist. Kann man das so pauschal sagen bzw. kann ich mit einem sehr guten 1,x-Schnitt relativ fest mit einer Einladung zu einem Gespräch rechnen?
Ich bedanke mich bereits jetzt für jede Antwort!
Gruß
Dennis
mein Name ist Dennis, 26 Jahre alt und Student.
Ich bin derzeit in den letzten Zügen meines Informatik Masterstudiums (Uni) und bin bei der Stellensuche auf einige interessante Stellen des Staates gestoßen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Stelle beim Bund die für den höheren Dienst angedacht ist.
Ich habe leider bisher wenig Kenntnisse über die Arbeit beim Staat und hoffe das mir der ein oder andere von euch ein paar Fragen beantworten kann.
Zum ersten Frage ich mich wie der Ablauf einer Karriere beim Staat ist. In den Stellenanzeigen stehen immer zwei Sätze die ich nicht einordnen kann: "Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 13" und "Die Möglichkeit einer späteren Verbeamtung ist gegeben."
So wie ich das verstehe startet man also im Angestelltenverhältnis mit allem was das mit sich bringt (mögliche Kündigungen, Einzuahlung in die Sozialsysteme etc.). Die Fragen die ich mir dazu Stelle:
Die Möglichkeit einer Verbeamtung ist gegeben aber ist sie auch realistisch? Ist das Angestelltenverhältnis also wirklich nur ein kurzer Zwischenschritt oder eher die Karotte die man dem Pferd vorhält? Daraus ergibt sich natürlich die Frage nach den Kriterien die erfüllt sein müssen für den Wechsel ins Beamtentum?
Ist die Entgeldgruppe als Angestellter die selbe die man dann als Beamter hat (also in diesem Fall 13)?
Die Erfahrungsstufe und Pensionsansprüche beginnen von Tag 1 der Anstellung unabhängig vom Status (also auch schon als Angestellter)?
So jetzt wurde man also verbeamtet. Da es sich um den höheren Dienst handelt ist man dabei erst einmal 3 Jahre auf Probe Beamter, korrekt?
Ein Begriff auf den ich oft stoße ist "Laufbahnausbildung" oft in Verbindung mit irgendwelchen Prüfungen/Examen. Würde mich das überhaupt betreffen? Falls ja, was kann man sich den darunter vorstellen?
Abschließend würde mich noch eure Erfahrung bzgl. der Auswahl von Angestellten interessieren. Ich hatte mal irgendwo gelesen das der Staat sehr Notenfixiert ist. Kann man das so pauschal sagen bzw. kann ich mit einem sehr guten 1,x-Schnitt relativ fest mit einer Einladung zu einem Gespräch rechnen?
Ich bedanke mich bereits jetzt für jede Antwort!
Gruß
Dennis