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Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 16. Mai 2018, 19:04
von JeeyPee
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war vom 01/2008 bis 04/2014 Zeitsoldat bin vorzeitig ausgeschieden (SaZ8) und wurde als Angestellter beim Land Hessen beschäftigt.
Ab 03/2016 wurde ich zum Beamten auf Wiederruf ernannt, habe eine Laufbahnausbildung absolviert und bin nun 03/2018 Beamter auf Probe.

Nun zur meiner Frage :
Beruflich würde ich mich gerne umorientieren und zu einer Kommune (anderes Bundesland)wechseln per feindlichen Übernahme da der aktuelle Dienstherr einer Versetzung nicht zustimmt. Der neue Dienstherr hat Bedenken aufgrund der fehlenden Nachversicherung, da es scheinbar Regelungen gibt das die Bundeswehr die Nachversicherung aufschiebt wenn man Zeitraum X nicht als Beamter etc. tätig ist.

Kommen auf den neuen Dienstherrn kosten zu? Ausgleich von Versorgungslasten?
Oder muss er nur die Dienstzeit bei der Bundeswehr, als Angestellter im öffentlichen Dienst sowie für die Zeit der Laufbahnausbildung als anrechenbare Zeit anrechnen und dementsprechend später die Versorgungsbezüge zahlen?
Davon hängt nun der Wechsel ab da eine Kommune sicherlich ein geringeres Budget hat.


Wer kann mir mit Informationen bzw. Erfahrungen helfen?

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 18. Mai 2018, 10:55
von GFunkt
Es ist alleinige Entscheidung der Kommune, ob sie eine feindliche Übernahme machen will oder nicht. Der Kommune sollten die Rechtsfolgen einer feindlichen Übernahme eigentlich schon klar sein.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 19. Mai 2018, 06:59
von JeeyPee
Die Entscheidung steht fest, fraglich ist nur wer für die Nachversicherung der Zeit der Bundeswehr aufkommt falls ich ausscheiden bzw. irgendwann die Entlassung als Beamter beantragen würde.
Habe nach meinem Dienstzeitende eine Aufschubbescheinigung von der Bundeswehr erhalten da ich ja verbeamtet wurde.
Die Kommune kennt die Rechtsfolgen in diesem Fall nicht da sie diesen Fall noch nicht hatte: ehemaliger Zeitsoldat der Beamter ist und per feindlichen Übernahme übernommen wird.
Es geht also nur um die Nachversicherung für die Zeit als Soldat.

Gruß und Danke für die Antwort

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 19. Mai 2018, 11:11
von Torquemada
JeeyPee hat geschrieben: 19. Mai 2018, 06:59
Die Kommune kennt die Rechtsfolgen in diesem Fall nicht da sie diesen Fall noch nicht hatte: ehemaliger Zeitsoldat der Beamter ist und per feindlichen Übernahme übernommen wird.
Es geht also nur um die Nachversicherung für die Zeit als Soldat.

Eine Kommune muss nicht alles wissen. Hierzu hat sie die übergeordneten Behörden als fachliche Aufsicht und für komplexe Rechtsfragen. Je nach Bundesland sind das Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen bzw. Finanz- oder Innenministerium.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 19. Mai 2018, 11:53
von JeeyPee
Klar ist, die Kommune weiß es nicht!
Es geht um meine Zukunft und ich stelle die Frage da es in meinem Interesse ist zu wechseln.
Also möchte ich die Antworten für mich haben!

Weiß denn keiner was zum Thema Aufschubbescheinigung? Zahlt der ehemalige Dienstherr bzw. versichert er mich nach oder muss das immer der aktuellste Dienstherr und sind somit ehemalige Soldaten, die Beamte sind unattraktiv für jede Behörde?

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 20. Mai 2018, 12:05
von Zollkodex-Ritter
Maßgebend ist, was im Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag steht. Der gilt nicht für feindliche Übernahmen.

Wenn du bei dem künftigen Dienstherren in Pension gehst, dann muss dieser die Vordienstzeiten nach den gesetzlichen Vorschriften anrechnen und entsprechend aus eigener Tasche zahlen.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 20. Mai 2018, 12:53
von JeeyPee
Zollkodex-Ritter hat geschrieben: 20. Mai 2018, 12:05 Maßgebend ist, was im Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag steht. Der gilt nicht für feindliche Übernahmen.

Wenn du bei dem künftigen Dienstherren in Pension gehst, dann muss dieser die Vordienstzeiten nach den gesetzlichen Vorschriften anrechnen und entsprechend aus eigener Tasche zahlen.

Ich meine nicht sie Versorgungslasten, das ist klar und die werden auch von zukünftigen Dienstherr übernommen da seid März 2018 noch nicht all zu viel angefallen ist.

Ich spreche explizit von der Zeit Also Zeitsoldat, für diese Zeit habe ich eine Aufschubbescheinigung der Bundeswehr erhalten da ich ja keiner Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehe.
Nur was ist mit der Pflicht der Nachversicherung die mit der Aufschubbescheinigung aufgeschoben wurde?
Aufgeschoben bedeutet nicht aufgehoben und wird ggf. bei ausscheiden als Beamter Nachversichert?
Als rechtliche Grundlage würde mir nur SGB VI 185 glaube Abs. 5 in den Sinn kommen.
Finde nichts dazu in Netz und aus der Bescheinigung ergehen auch keine weiteren Informationen.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 20. Mai 2018, 15:23
von Zollkodex-Ritter
Die Versorgungslast ist aber größer, da sie nicht erst seit März 2018 angefallen wird. Die übernehmende Gemeinde zahlt, wenn du dort in Pension gehen solltest, auch Ruhegehalt für die Zeit als Soldat, da diese Zeit voll ruhegehaltsfähig als berufsmäßiger Wehrdienst ist.

Mir würde sich an deiner Stelle die Frage nicht stellen, da entweder die neue Kommune alles an Beiträgen zu zahlen hat, oder aber die Bundeswehr zahlt dann ihren Anteil und die neue Kommune ihren.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 20. Mai 2018, 19:26
von JeeyPee
Ja das macht den wechsel problematisch, denn sollte die Kommune alles übernehmen müssen bin ich unattraktiv und man würde mir nur eine Stelle als Angestellter anbieten was nicht in meinem Interesse wäre.

Solch einen Fall hatte die Kommune noch nicht und man ist sich dort unsicher, da mir viel an dem Wechseliegt möchte ich mich selbst erkundigen.
Gibt's irgendwelche rechtlichen Grundlagen zu dem Thema aus SGB und die Staatsverträge?

Danke für die Antwort

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 22. Mai 2018, 19:34
von Zollkodex-Ritter
Meiner nicht rechtsicher belegbaren Meinung nach wäre die Bundeswehr da komplett raus, was die Versorgung angehen würde.

An deiner Stelle würde ich bei dem BFD/BAPersBw anfragen. Die Bundeswehr müsste das doch wissen.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 22. Mai 2018, 21:51
von JeeyPee
Das kann ich mir fast nicht vorstellen, dann wäre ja jeder ehemaliger Zeitsoldat sowas von unattraktiv für jegliche Behörde?!
BVA meinte Sie haben doch eine Aufschubbescheinigung erhalten, das sagt doch alles aus und mehr gibt's nicht....
BFD ist auch nicht wirklich belesen was das Thema angeht....

Deswegen habe ich mich ja auch im Forum angemeldet um antworten zu finden!

Als rechtliche Grundlage folgendes, was haltet ihr davon?

§ 181 SGB VI Berechnung und Tragung der Beiträge

Abs. 5
Die Beiträge werden von den Arbeitgebern, Genossenschaften oder Gemeinschaften getragen. Ist die Gewährleistung der Versorgungsanwartschaft auf eine weitere Beschäftigung erstreckt worden, werden die Beiträge für diesen Zeitraum von den Arbeitgebern, Genossenschaften oder Gemeinschaften getragen, die die Gewährleistung erstreckt haben; Erstattungsvereinbarungen sind zulässig.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 22. Mai 2018, 22:02
von JeeyPee
Habe dazu noch eine kommentierung von Jansen aber bekomme die hier nicht hochgeladen vom Handy aus.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 22. Mai 2018, 22:58
von Ruheständler
JeeyPee hat geschrieben: 22. Mai 2018, 22:02 Habe dazu noch eine kommentierung von Jansen aber bekomme die hier nicht hochgeladen vom Handy aus.
das müsste der Kommentar sein:

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 23. Mai 2018, 03:25
von JeeyPee
Die kommentierung oben bezieht sich auf den ersten Absatz, ich meinte jedoch den fünften.

Re: Feindliche Übernahme / Nachversicherung

Verfasst: 26. Mai 2018, 10:26
von Zollkodex-Ritter
Es wird ja aber nicht nachversichert. Die Versorgungslasten sind der Grund, warum der neue Dienstherr feindlichen Übernahmen eigentlich nie seine Zustimmung erteilt. Ich würde eher auf den aktuellen Dienstherren einwirken, dass es doch zu einer freundlichen Übernahme kommt. Hat der auch nur einen hauch von Ahnung von Personalführung, dann lässt er Reisende ziehen, denn er weiss, wie sich Motivation auf den Dienst auswirkt.