Arbeitsunfähig und DUZ
Verfasst: 15. Mai 2018, 07:25
Hallo,
2009 hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, das im Krankheitsfall Sonn und Feiertagszuschläge zu zahlen sind. BAG 5 AZR 89/08
https://openjur.de/u/171536.html
oder
https://www.verdi-bub.de/index.php?id=1660
Nun die Frage, gilt das auch für Beamte beim DUZ? Gerade Polizei, Justiz und Feuerwehr, arbeiten ja rund um die Uhr und meistens weiß man am Anfang des Jahres wann man Ende des Jahres arbeiten muss, also weiß man auch genau wann man eingeteilt ist. Krank kann man schnell mal werden, gibts dann Trotzdem Sonntags-DUZ? Oder sogar Nacht-DUZ?
In dem Urteil lese ich nicht raus das es nur für Arbeitnehmer gilt.
Hat da jemand schon Erfahrungen mit seiner Dienststelle gesammelt?
2009 hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, das im Krankheitsfall Sonn und Feiertagszuschläge zu zahlen sind. BAG 5 AZR 89/08
https://openjur.de/u/171536.html
oder
https://www.verdi-bub.de/index.php?id=1660
Nun die Frage, gilt das auch für Beamte beim DUZ? Gerade Polizei, Justiz und Feuerwehr, arbeiten ja rund um die Uhr und meistens weiß man am Anfang des Jahres wann man Ende des Jahres arbeiten muss, also weiß man auch genau wann man eingeteilt ist. Krank kann man schnell mal werden, gibts dann Trotzdem Sonntags-DUZ? Oder sogar Nacht-DUZ?
In dem Urteil lese ich nicht raus das es nur für Arbeitnehmer gilt.
Hat da jemand schon Erfahrungen mit seiner Dienststelle gesammelt?