Kinderbetreuungszeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
Verfasst: 8. Mai 2018, 18:40
Hallo Zusammen,
wer kennt sich mit der Rechtslage aus?
Darf man während der Kinderbetreuung bis zu 30 Stunden/Woche gearbeitet haben um diese Zeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
bei der Stufenfestsetzung angerechnet zu bekommen?
Ich war vor meiner Ernennung selbstständig. Während meiner Selbstständigkeit wurde meine Tochter geboren und ich reduzierte meine Arbeitszeit auf unter 30 Stunden/Woche um mich um sie zu kümmern.
Somit erhielt ich damals (2006-2007) auch Erziehungsgeld nach dem BErzGG weil ich keiner vollen Erwerbstätigkeit nachging.
Nun will man mir diese Zeit nicht anrechnen da ich laut Begründung vom Stufenfestsetzungsbescheid damals einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin.
Weiß jemand Rat?
Gruß
Hoffy
wer kennt sich mit der Rechtslage aus?
Darf man während der Kinderbetreuung bis zu 30 Stunden/Woche gearbeitet haben um diese Zeit als Erfahrungszeit nach § 28 (1) S. 4 Nr. 1 BBesG
bei der Stufenfestsetzung angerechnet zu bekommen?
Ich war vor meiner Ernennung selbstständig. Während meiner Selbstständigkeit wurde meine Tochter geboren und ich reduzierte meine Arbeitszeit auf unter 30 Stunden/Woche um mich um sie zu kümmern.
Somit erhielt ich damals (2006-2007) auch Erziehungsgeld nach dem BErzGG weil ich keiner vollen Erwerbstätigkeit nachging.
Nun will man mir diese Zeit nicht anrechnen da ich laut Begründung vom Stufenfestsetzungsbescheid damals einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin.
Weiß jemand Rat?
Gruß
Hoffy