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Reaktivierunsuntersuchung

Verfasst: 4. Mai 2018, 15:32
von JuergenSch
Hallo
Ich wurde aufgrund einer Krankheit 2014 mit 56 Jahren in den Ruhestand versetzt.
Habe auch 50 Prozent schwerbehinderung
2016 musste ich zur Reaktivierungsuntersuchung, nach Vorlage eines Attestes war alles beim Alten.
Jetzt muss ich im Mai wieder zur Untersuchung. Ich werde im Mai 60 Jahre
Wie schaut's aus,gibt es da Ausnahmen gesetzlicher Art.
Bin Bundesbeamter, will mich auf die Untersuchung vorbereiten
Danke

Re: Reaktivierunsuntersuchung

Verfasst: 4. Mai 2018, 21:29
von Ruheständler
wenn nicht schon bekannt hier eine Übersicht von Gdb-abhängigen Nachteilsausgleichen Stand 2018
Gruß vom Ruheständler

Re: Reaktivierunsuntersuchung

Verfasst: 5. Mai 2018, 07:40
von JuergenSch
Vielen dank für die Nachricht

Ich bin zwar schon aufgrund von einer Krankheit in den Ruhestand versetzt worden, kann ich dennoch einen Antrag auf Vorzeitige zur Ruhesetzung gemäß Schwerbehinderung stellen, so dass ich dann offiziell mit 61 Jahren in den Ruhestand versetzt werde. Somit würde ich mir die ständigen Reaktivierungsuntersuchung ersparen.


Danke

Re: Reaktivierunsuntersuchung

Verfasst: 5. Mai 2018, 12:24
von Ruheständler
einen Antrag auf vorzeitigen Ruhestand kann man immer stellen,wenn dann noch § 52 BBG zutrifft wird die Dienststelle überprüfen ob die jeweiligen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Ruhestand zutreffen oder eben nicht,man braucht dabei keine Bedenken haben,diese Überprüfungen sind für die Dienststellen reine Formalien und gehören zu den Aufgaben einer Behörde.
Gruß vom Ruheständler

Re: Reaktivierunsuntersuchung

Verfasst: 5. Mai 2018, 13:04
von Ruheständler
meine Antwort bezog sich auf die Aussage als Schwerbehinderter mit Gdb 50 in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen bei einer Reaktivierungsuntersuchung kann es ja möglich sein wieder dienstfähig zu sein,dann ist doch ein Antrag auf den vorgezogenen Ruhestand möglich oder ?