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Wir brauchen Hilfe!

Verfasst: 11. Okt 2008, 21:35
von Anke
hallo zusammen!
Ich bin neu hier und brauche Euren Rat. Mein Mann ist Polizeibeamter im mittleren Dienst (Landesbeamter)
Er hatte im Juli einen Schlaganfall. (30 Jahre Schichtdienst hinterlassen Spuren im Körper).Mein Mann hat aber keinen bleibenden Schaden davongetragen und ist nun von der Kur zurückgekehrt. Aber die Ärzte sagen keine Nachtschichten mehr, sondern ein geregelter Tagesablauf. Dienstfähig ist er, aber eben keine Nachtschichten mehr. Das ist vorbei. Na da sind wir erst einmal nicht traurig, aber das ist alles nicht so einfach. Mein Mann hatte im Sommer mit dem Vorgesetzten gesprochen. Er würde sehr gern eine Planstelle im Tagesdienst bekleiden. Das war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Dann kam der Schlaganfall und er war lange krank geschrieben. Nun ist er wieder hergestellt und wird nun auch wieder eingearbeitet nach dem Hamburger Modell. Nun wurde er einfach, noch bevor er von der Kur zurück war und noch nicht einmal klar war, in wie weit mein Mann wieder hergestellt ist, einfach in eine andere Dienststelle umgesetzt und das im Schichtdienst (Streifenführer). Mein Mann war beim Gespräch mit dem Vorgesetzten und sagte, dass er keine Nachschichten mehr machen darf. Der tat sehr überrascht. Es erfolgte kein Gespräch über die Wiedereingliederung, sondern es ging nur ums abschieben. Ich muß dazu sagen, dass er seit Mai 08 eine Dienstaufsichtsbeschwerde und nachfolgend ein Disziplinarverfahren am Hals hat. Dabei gab es eine schriftliche Beschwerde eines unbeteiligten Person (Frauenhaus), mit dem Hinweis, dass es keine Dienstauifsichtsbeschwerde sein soll. Von der Rechtsabteilung wurde es aber so eingestuft. Er wurde dazu aber noch garnicht gehört und trotzdem wurde er einfach umgesetzt. Was können wir nun tun? Mein Mann möchte nun auch nicht zu Hause bleiben, denn er hat noch 10 Jahre bis zur Pension. Danke im Vorraus für Euren Rat!!!!!!! :) :)
Anke

Verfasst: 12. Okt 2008, 10:17
von leonsucher
Am Besten über den zuständigen Personalchef Termin für eine amtsärztliche Untersuchung beantragen, denn nur dieses Ergebnis ist für die Verwaltung verbindlich.
Dabei alle erheblichen Befunde und fachärztliche Atteste bereithalten, die Entscheidungsgrundlage für eine Schichtuntauglichkeit sein könnten.

Befundkopie dieser amtsärztlichen Untersuchung einfordern, notfalls ( wenn vom Dienstherrn/ Amtsarzt nicht vorgesehen ) durch persönliche Einsicht in die Personal/ Krankenakte.

Weitere mündliche Personalgespräche mit dem Dienstherrn nur noch mit Einweihung und Anwesenheit des Personalratvertreters führen.

Der Antrag auf Wiedereingliederung ( Hamburger Modell ) bei vorübergehend verminderter Stundenzahl steht auch jedem Beamten nach längerer Krankheit zu.
Den Antrag selbst und die Konditionen stellt der behandelnde Arzt, die Zustimmung ( ohne Rechtsanspruch ) vor Beginn der Dienstherr.

Verfasst: 12. Okt 2008, 15:59
von Ossikind
leonsucher hat geschrieben:Am Besten über den zuständigen Personalchef Termin für eine amtsärztliche Untersuchung beantragen, denn nur dieses Ergebnis ist für die Verwaltung verbindlich.
Dabei alle erheblichen Befunde und fachärztliche Atteste bereithalten, die Entscheidungsgrundlage für eine Schichtuntauglichkeit sein könnten.

Befundkopie dieser amtsärztlichen Untersuchung einfordern, notfalls ( wenn vom Dienstherrn/ Amtsarzt nicht vorgesehen ) durch persönliche Einsicht in die Personal/ Krankenakte.

Weitere mündliche Personalgespräche mit dem Dienstherrn nur noch mit Einweihung und Anwesenheit des Personalratvertreters führen.

Der Antrag auf Wiedereingliederung ( Hamburger Modell ) bei vorübergehend verminderter Stundenzahl steht auch jedem Beamten nach längerer Krankheit zu.
Den Antrag selbst und die Konditionen stellt der behandelnde Arzt, die Zustimmung ( ohne Rechtsanspruch ) vor Beginn der Dienstherr.
Sprechen wir da aus Erfahrung Leonsucher ??? :lol: :lol: :lol: