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Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 26. Apr 2018, 10:52
von Syba
Hallo...darf man nach längerer Krankheit seinen schon genehmigten Urlaub direkt antreten oder ist eine Wiedereingliederung zwingend vorgeschrieben/nötig?
Bin jetzt seit 3 Monaten nach einer OP krank und kann demnächst wieder arbeiten. Mein schon genehmigter Urlaub beginnt aber nur wenige Tage nachdem ich meinen Dienst wieder aufnehmen werde. Jetzt frage ich mich, ob ich den Urlaub überhaupt nehmen darf?

Gruß
Syba

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 26. Apr 2018, 10:59
von Torquemada
Warum nicht? Der Urlaub ist genehmigt und event. mit Reisekosten verbunden. Für seine Krankheiten kann keiner was.

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 26. Apr 2018, 11:13
von Syba
Es sieht halt etwas blöd aus nach der Krankheit direkt in den Urlaub. Kann der Arbeitgeber eine Wiedereingliederung erzwingen? Kenne es durch einen Kollegen nur so, dass er ein Gespräch zur Wiedereingliederung (BEM) hatte, daraufhin eine Weile weniger gearbeitet hatte, in der Zeit aber keinen Urlaub nehmen durfte.

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 26. Apr 2018, 13:07
von sdh1807
Man kann mit einer Wiedereingliederung auch nach dem Urlaub beginnen.
Der Urlaub dient schließlich der Erholung und vielleicht ist nachher gar keine Wiedereingliederung mehr notwendig, weil man gesund und gestärkt aus dem Urlaub wieder kommt.

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 27. Apr 2018, 13:21
von Syba
Vielen Dank für die Antworten

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 11. Mai 2018, 15:30
von Sunshine51
Also ich hab zuerst meinen alten EU gemacht dann die Wiedereingliederung wo ich immer noch dran bin. Wurde vom BAD so beantragt. Ich wollte zuerst keine Wiedereingliederung. Bin aber nun doch froh darüber.

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 25. Mai 2018, 20:42
von Chris_Muc
Hallo...ich hänge mich hier mal ran, um keinen neuen Thread zu eröffnen. Meine Frau (Bundesbeamtin) ist seit einiger Zeit krank geschrieben (Bein/Rücken). Nun würde in einer Woche eigentlich ihr/unser Urlaub beginnen, den wir schon lange geplant hatten, eine Woche ins Ausland, Autofahrt dorthin ca 90 min. Natürlich ist sie noch krank geschrieben. Der behandelnde Arzt hat keine Einwände, schriftlich hat sie das aber nicht.
Darf sie diese Reise antreten? Muss sie ihre Behörde davon unterrichten, dass sie sich nicht zu Hause aufhält? Die Stimmung bei ihr am Arbeitsplatz ist nicht die beste, daher würde sie lieber auf den Urlaub verzichten, als ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 25. Mai 2018, 21:24
von Ruheständler
@ Chris_Muc
... wenn z.B.ein Bergsteigerurlaub gebucht wurde wäre es sicherlich nicht sinnvoll diesen so anzutreten, es gibt aber auch andere körperliche Tätigkeiten im Urlaub die den Beschwerden gut tun, also einer möglichen Dienstfähigkeit positiv zu werten sind. Meiner Meinung nach steht für den geplanten Urlaub nichts im Wege um ihn anzutreten, eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Dienstherrn das der genehmigte Urlaub trotz Krankschreibung angetreten wird besteht meines Wissens nicht, kann aber ein angespanntes Arbeitsverhältnis positiv beeinflussen.
Schönen Urlaub und gute Genesung
Gruss vom Ruheständler

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 25. Mai 2018, 21:46
von Chris_Muc
Danke für die Antwort. Im Prinzip ist der Urlaub nurmehr eine Luftveränderung, da meine Frau im Moment körperlich kaum belastbar ist, somit körperliche Schonung angesagt ist. Ich habe bisher auch nichts über eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Dienstherrn gefunden. Nicht arbeiten können, aber in den Urlaub fahren, das wären wohl einige der Reaktionen ihrer Kollegen, meint sie.

Re: Wiedereingliederung oder Urlaub

Verfasst: 29. Mai 2018, 11:58
von sdh1807
Krank zu sein heißt nicht, dass man im Bett bleiben muss.
Der Beamte soll sich der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit widmen und nicht tun was diese hinauszögert.
Wenn der Arzt den Urlaub für eine gute Idee hält wird er im Zweifelsfall/Streifall auch ein Attest darüber ausstellen.