Folge eines Arbeitgeberwechsels bei anerk. Berufskrankheit
Verfasst: 9. Okt 2008, 12:49
Hallo,
hat jemand mit diesem Thema schon mal Erfahrungen gemacht (Ich hätte gedacht, dass es eine häufig vorkommende Frage ist, aber ich habe ausführlich gegoogelt und nicht einen einzigen Beitrag hierzu gefunden)?
Nochmal konkret:
* Die Arbeit beim jetzigen Dienstherrn ist durch gesundheitsschädliche Einflüsse gekennzeichnet durch die eine Schädigung eingetreten ist, von der Spätfolgen zu erwarten/befüchten sind.
* Die Krankheit ist als Berufskrankheit anerkannt, jedoch sind die aktuellen Beschwerden so, dass Ärzte empfehlen, mit der Behandlung noch zu warten, bis die Symptome richtig schwerwiegend sind.
Möchte ich nun die Stelle aufgeben, so wäre zumindest ein Dienstherrnwechsel erforderlich, u.U. auch die Aufgabe des Beamtenverhältnisses.
FRAGE: Welche Folgen hat dies auf die Kostenerstattung bei der Behandlung der (späteren Folgen der) Berufskrankheit? Werden durch den Arbeitgeberwechsel alle Ansprüche hinfällig? Hat der neue Dienstherr/Arbeitsgeber einzustehen (was ich mir eigentlich nicht denken kann)?
Oder ist mir gar (aus rein finanzieller Sicht) dringend davon abzuraten, die ungute Arbeitsumgebung bei der jetzigen Verwendung zu verlassen?
Gruß
erbsenzähler
hat jemand mit diesem Thema schon mal Erfahrungen gemacht (Ich hätte gedacht, dass es eine häufig vorkommende Frage ist, aber ich habe ausführlich gegoogelt und nicht einen einzigen Beitrag hierzu gefunden)?
Nochmal konkret:
* Die Arbeit beim jetzigen Dienstherrn ist durch gesundheitsschädliche Einflüsse gekennzeichnet durch die eine Schädigung eingetreten ist, von der Spätfolgen zu erwarten/befüchten sind.
* Die Krankheit ist als Berufskrankheit anerkannt, jedoch sind die aktuellen Beschwerden so, dass Ärzte empfehlen, mit der Behandlung noch zu warten, bis die Symptome richtig schwerwiegend sind.
Möchte ich nun die Stelle aufgeben, so wäre zumindest ein Dienstherrnwechsel erforderlich, u.U. auch die Aufgabe des Beamtenverhältnisses.
FRAGE: Welche Folgen hat dies auf die Kostenerstattung bei der Behandlung der (späteren Folgen der) Berufskrankheit? Werden durch den Arbeitgeberwechsel alle Ansprüche hinfällig? Hat der neue Dienstherr/Arbeitsgeber einzustehen (was ich mir eigentlich nicht denken kann)?
Oder ist mir gar (aus rein finanzieller Sicht) dringend davon abzuraten, die ungute Arbeitsumgebung bei der jetzigen Verwendung zu verlassen?
Gruß
erbsenzähler