Ausgehändigte und unterschriebene Beurteilung zurücknehmen???
Verfasst: 23. Mär 2018, 10:29
Mahlzeit!
Von einer früheren Kollegin die jetzt ganz was anderes macht, habe ich (persönlich) erfahren, dass sie eine sehr gute Beurteilung bekommen hat beim jetzigen Dienstherrn (Bayern), diese wurde ihr ausgehändigt, sie hat sie auch unterschrieben und jetzt ist irgendwem aufgefallen im Nachhinein, dass die seiner Meinung nach zu gut ist. Anscheinend will man ihr die Beurteilung jetzt wieder "aberkennen" wenn man das so nennen mag.
Geht das? Da wird eine Beurteilung erstellt, mit dem Beamten besprochen, geht durch alle "Kontrollinstanzen" bis rauf durch, wird ihr vom Vorgesetzten unterschrieben ausgehändigt, sie nimmt die natürlich entgegen gemäß den üblichen Formularien und jetzt kommt da nach einen halben Jahr nach der Aushändigung einer daher der sagt, die Beurteilung ist zu gut und muss korrigiert werden? Die BU ist in einem Bereich der bei den jeweiligen Besprechungen der Beurteiler und höheren Instanzen sicher und definitiv konkret durchgesprochen wurde und nicht irgendein Mittelmaß wo man den Namen und die Punkte vorliest und alle nur zustimmend nicken und der Käs gegessen ist.
Das wäre ja der Hammer wenn nachträglich (weit über ein Jahr nach dem Ende des Beurteilungszeitraums) eine bereits ausgehändigte Beurteilung widerrufen werden kann. Da ist dem Missbrauch ja Tür und Tor geöffnet. Neuer Chef mit dem man sich nicht verträgt oder einer in der entsprechenden Abteilung am Ministerium bei dem man wegen irgendwas aneckt und dann heisst es, die zählt nun doch nicht???
Von einer früheren Kollegin die jetzt ganz was anderes macht, habe ich (persönlich) erfahren, dass sie eine sehr gute Beurteilung bekommen hat beim jetzigen Dienstherrn (Bayern), diese wurde ihr ausgehändigt, sie hat sie auch unterschrieben und jetzt ist irgendwem aufgefallen im Nachhinein, dass die seiner Meinung nach zu gut ist. Anscheinend will man ihr die Beurteilung jetzt wieder "aberkennen" wenn man das so nennen mag.
Geht das? Da wird eine Beurteilung erstellt, mit dem Beamten besprochen, geht durch alle "Kontrollinstanzen" bis rauf durch, wird ihr vom Vorgesetzten unterschrieben ausgehändigt, sie nimmt die natürlich entgegen gemäß den üblichen Formularien und jetzt kommt da nach einen halben Jahr nach der Aushändigung einer daher der sagt, die Beurteilung ist zu gut und muss korrigiert werden? Die BU ist in einem Bereich der bei den jeweiligen Besprechungen der Beurteiler und höheren Instanzen sicher und definitiv konkret durchgesprochen wurde und nicht irgendein Mittelmaß wo man den Namen und die Punkte vorliest und alle nur zustimmend nicken und der Käs gegessen ist.
Das wäre ja der Hammer wenn nachträglich (weit über ein Jahr nach dem Ende des Beurteilungszeitraums) eine bereits ausgehändigte Beurteilung widerrufen werden kann. Da ist dem Missbrauch ja Tür und Tor geöffnet. Neuer Chef mit dem man sich nicht verträgt oder einer in der entsprechenden Abteilung am Ministerium bei dem man wegen irgendwas aneckt und dann heisst es, die zählt nun doch nicht???