Frühpension
Verfasst: 22. Mär 2018, 17:28
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage an das Forum: Am 01.11.2016 bin ich in den Vorruhestand geschickt worden und hatte von dem Zeitpunkt entsprechend ein ruhegehaltsfähiges Bruttoeinkommen in Höhe von insgesamt 3411,33 €, davon 66,26 v. H. - 10,80 v. H.
Gegen die Zurruhesetzung habe ich geklagt und vor dem Verwaltungsgericht verloren. Rechtskräftig ist das Urteil seit dem 01.03.2018.
In der Zeit vom 01.11.2016 bis zum 01.03.2018 stiegen meine ruhegeltsfähigen Dienstbezüge von 3411,33 € auf 3657,01 € brutto.
Jetzt habe ich vom LBV erneut eine Berechnung der Versorgungsbezüge zugeschickt bekommen, wo nun auf einmal wieder die rgf. Dienstbezüge von 3411,33 € zugrunde gelegt werden, also die vom 01.11.2016.
Ist das so korrekt bzw. kennt sich da jemand mit aus?
Ich habe trotz der Klage mein Ruhegehalt bekommen, also nicht meine vorherigen, vollen Dienstbezüge.
Gruß Roland
ich habe folgende Frage an das Forum: Am 01.11.2016 bin ich in den Vorruhestand geschickt worden und hatte von dem Zeitpunkt entsprechend ein ruhegehaltsfähiges Bruttoeinkommen in Höhe von insgesamt 3411,33 €, davon 66,26 v. H. - 10,80 v. H.
Gegen die Zurruhesetzung habe ich geklagt und vor dem Verwaltungsgericht verloren. Rechtskräftig ist das Urteil seit dem 01.03.2018.
In der Zeit vom 01.11.2016 bis zum 01.03.2018 stiegen meine ruhegeltsfähigen Dienstbezüge von 3411,33 € auf 3657,01 € brutto.
Jetzt habe ich vom LBV erneut eine Berechnung der Versorgungsbezüge zugeschickt bekommen, wo nun auf einmal wieder die rgf. Dienstbezüge von 3411,33 € zugrunde gelegt werden, also die vom 01.11.2016.
Ist das so korrekt bzw. kennt sich da jemand mit aus?
Ich habe trotz der Klage mein Ruhegehalt bekommen, also nicht meine vorherigen, vollen Dienstbezüge.
Gruß Roland