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Psychotherapie - Polizei NRW
Verfasst: 22. Mär 2018, 11:08
von _Milo_
Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage die mir hier hoffentlich beantwortet werden kann.
Wenn sich ein Polizeibeamter aus NRW, welcher ja über die freie Heilfürsorge abgesichert ist, in psychtherapeutische Behandlung begeben möchte, wie hat er dann vorzughen. Ich bin vorsichtig was die direkte Nachfrage beim Polizeiarzt angeht,.
Für mich stellt sich die Frag, ob man, wenn man nach Wartezeit einen Platz bekommt, mit der Versichertenkarte direkt dort hingehen kann oder ob man im Vorfeld bestimmte formelle Schritte einhalten muss.
Ich weiß, dass man als gesetzlicher Kassenpatient 5 Kontingentstunden hat, die man nutzt, um die ersten Therapiestunden wahrzunehmen. Leider kann mir kein Psychtherapeut die Frage beantworten wie sich das bei Polizeibeamten aus NRW verhält.
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Schöne Grüße M.
Re: Psychotherapie - Polizei NRW
Verfasst: 22. Mär 2018, 12:36
von Torquemada
_Milo_ hat geschrieben: 22. Mär 2018, 11:08
Leider kann mir kein Psychtherapeut die Frage beantworten wie sich das bei Polizeibeamten aus NRW verhält.
Das ist Quatsch. Denn den Ärzten ist das Genehmigungsverfahren und alles andere natürlich bekannt. Du wärest nicht der einzige und erste Polizeibeamte, der im bevölkerungsreichsten Bundesland eine Psychotherapie macht.
Re: Psychotherapie - Polizei NRW
Verfasst: 22. Mär 2018, 15:11
von Telekommiker
Hallo Milo,
hier würde ich sowie nicht den Polizeiarzt ansprechen, der wäre übrigens für die Kostenübernahme der falsche Ansprechpartner, sondern ich würde die Krankenkasse direkt ansprechen, wie bei sowas vorzugehen ist. In der Regel gibt es mindestens 5 probatorische (sog. Probesitzungen) Sitzungen, die ohne das aufwendige Beantragungsverfahren durchgeführt werden können - das sollte aber jeder Therapeut wissen. Die Anzahl dieser probatorischen Sitzungen wird Dir die KK explizit mitteilen können - da kannst Du auch einfach anrufen.
Wenn Du einen Therapeuten mit freien Termin findest, kannst Du diese probatorischen Sitzungen nach Rechnungsstellung ohne vorherige Beantragung direkt mit der KK abrechnen. Es ist auch egal ob Du Polizeibeamter, Telekom-, Bahn- oder Postbeamter bist oder halt Beamter als Müllwagenfahrer bist.
Entscheidend sind die Vorgaben der Krankenkasse, die aber i. d. R. diese besagten 5 probatorischen Sitzungen immer anstandslos übernehmen. Erst nach den probatorischen Sitzungen muss ein für den Therapeuten sehr aufwendiges Antragsverfahren bei der KK durchgeführt werden - das sollte aber auch tägliches Brot bei einem Facharzt bzw. Therapeuten sein...
Das Problem wird nur sein, erstens einen freien Therapeuten überhaupt und dann noch einen guten Therapeuten zu finden - da sind schon mal ein paar Monate Wartezeit für ein erstes Gespräch - und dann wieder ein paar Monate für die nächsten Gespräche drin...
Viel Erfolg
Re: Psychotherapie - Polizei NRW
Verfasst: 22. Mär 2018, 15:33
von Torquemada
Telekommiker hat geschrieben: 22. Mär 2018, 15:11
Hallo Milo,
hier würde ich sowie nicht den Polizeiarzt ansprechen, der wäre übrigens für die Kostenübernahme der falsche Ansprechpartner, sondern ich würde die Krankenkasse direkt ansprechen, wie bei sowas vorzugehen ist.
Er hat keine Krankenkasse......so verstehe ich das. Er hat FREIE HEILFÜRSORGE.
Re: Psychotherapie - Polizei NRW
Verfasst: 22. Mär 2018, 15:53
von Telekommiker
Ok - aber auch derjenige der eine freie Heilfürsorge hat, muss nicht zum Polizeiarzt gehen sondern kann sich von einem anderen Arzt behandeln lassen...
Die Kosten sollten dann auch übernommen werden - hier mal die Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei für NRW lesen...ich denke aber mal auch, dass Gewerkschaften oder Personalrat (oder vergleichsbares bei der Polizei) über die Vorgehensweise und Kostenübernahme Bescheid wissen...
Re: Psychotherapie - Polizei NRW
Verfasst: 24. Mär 2018, 21:15
von Teree
Hallo Milo
Du musst die Therapie beim zuständigen PäD genehmigen lassen. Ohne Genehmigung wird
das LZPD keine Kosten übernehmen.
Gruss