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Akteneinsicht BAnst PT

Verfasst: 14. Mär 2018, 12:14
von Telekommiker
Hallo zusammen,

bei einer Zurruhesetzung von Telekombeamten werden diese ja von der BAnst PT betreut - weiß einer, ob dann bei der BAnst PT eine Personalakte geführt wird und ob man die einsehen kann - oder wird nur im aktiven Dienst eine Personalakte beim Dienstherr geführt ?

Und was kann man machen, wenn eine Einsichtnahme verweigert wird bzw. bei der BAnst PT keiner auf mögliche Anfragen reagiert ?


Viele Dank

Re: Akteneinsicht BAnst PT

Verfasst: 20. Mär 2018, 14:09
von blink182
Ich weiß es nicht genau, aber prinzipiell müssten auch Beamte in DDU eine Personalakte haben...es fällt ja immer mal wieder Papierkram an, der irgendwo abgeheftet werden muss.

Da kann aber eigentlich nichts drinstehen, was du nicht eh schon weißt, denn dir werden ja alle Schriftstücke ausgehändigt!?

Hattest du eine Einsichtnahme beantragt und die wurde abgelehnt?

Re: Akteneinsicht BAnst PT

Verfasst: 20. Mär 2018, 15:00
von Telekommiker
Hallo,

ich denke auch, dass eine Akteneinsicht uneingeschränkt gewährt werden muss...

Hier geht es um eine Akteneinsicht bei der BAnst PT - der Beamte ist reaktiviert worden und die BAnst PT sagt, dass sie alle Unterlagen an die Deutsche Telekom AG zurück gegeben hat und verweigert aus diesem Grunde die Einsicht in die Personalakte...

Da bleibt einem ja nur die Klage übrig und das kann ich auch nur empfehlen...hier wird gemauert und verschleiert von der BAnst PT dass sich die Balken biegen...kein Wunder, das sind ja auch oftmals ehemalige Telekombedienstete, gerade auch in den Führungsetagen. Aus welchem Grunde soll es da einem besser gehen als bei der T...

Re: Akteneinsicht BAnst PT

Verfasst: 21. Mär 2018, 11:47
von Snooze
Hallo,

im Grunde ist die Sache eindeutig. Gem. Personalaktenrecht nach dem BBG §§ 106-115 muss eine PersA geführt werden! Dies natürlich auch bei reaktivierten Mitarbeitern. Die Verweigerung auf das Recht der Einsichtnahme ist ebenfalls ein klarer Verstoß gg. das PersA-Recht. Es kommt natürlich darauf an, was man mit der Einsichtnahme bezweckt, aber ggf. würde ich einen Anwalt (einen beauftragten Dritten nach BBG) beauftragen und auf jeden Fall eine Beschwerde nach § 125 BBG schreiben. Es ist teilweise nicht zu glauben was so alles bei den Behörden läuft ....Kopfschütteln.

Re: Akteneinsicht BAnst PT

Verfasst: 21. Mär 2018, 13:22
von Snooze
Sie ist grundsätzlich von der personalverwaltende Behörde zu führen. I. d. R ist die personalverwaltende Behörde gleichzeitig auch die Beschäftigungsbehörde - hier offensichtlich nicht. Im Übrigen ist eine doppelte Personalaktenführung in Form von Teilakten bzw. Nebenakten zulässig!

Re: Akteneinsicht BAnst PT

Verfasst: 21. Mär 2018, 14:11
von Telekommiker
dann wird die Personalakte also bei einer Reaktivierung komplett von der BAnst PT zur Deutschen Telekom übergeben...

@ dibedupp
Und verbleiben dann bei der BAnst PT überhaupt keine Akten, Nebenakten, Teilakten oder sonstigen Unterlagen, die eingesehen werden können...?

Re: Akteneinsicht BAnst PT

Verfasst: 21. Mär 2018, 14:19
von Snooze
dibedupp hat geschrieben: 21. Mär 2018, 13:30 Wenn jemand, das als Ruhestandsbeamter als "Beschäftigungsbehörde" die BAnst hatte und jetzt aber wieder bei der DTAG reaktiviert wurde, dann ist auch die DTAG wieder die Beschäftigungsbehörde.
Nichts Gegenteiliges habe ich behauptet. Entweder sie liegt bei der Deutschen Telekom oder bei der BAnst PT. Und wenn man sie einsehen will - und die Einsicht darf mit weinigen Ausnahmen nicht verweigert werden -, dann hat man das Recht auf Einsicht in die vollständige PersA. Das schließt Nebenakten, Teilakten oder sonstigen Unterlagen die Personalaktendaten sind mit ein.

Re: Akteneinsicht BAnst PT

Verfasst: 21. Mär 2018, 15:05
von Telekommiker
alles klar vielen Dank...

@ dibedupp - hat nichts mit diesem Thema direkt zu tun aber ich frage trotzdem mal
Dann aber nicht hier am Thema vorbei, sondern in dem von dir eröffneten Thread über die Reaktivierung, den du kennen solltest. Danke. mod