Seite 1 von 1

Wechsel Zoll - Kommune?!

Verfasst: 23. Feb 2018, 20:01
von Crosby87
Hallo! 

Ist es möglich, sich als Bundesbeamter zu einer Landes- oder Kommunalverwaltung versetzen zu lassen? Ein praktisches Beisiel: Ausbildung beim Zoll gemacht (gD) --Ausbildung fast abgeschlossen--> über öffentl. Stellenausschreibungen wie z.B. in der Bayr. Staatszeitung bewirbt man sich auf einen ausgeschriebenen Posten in einer Stadtverwaltung  um dort nach erfolgreicher Abschlussprüfung zu arbeiten?

Wie ist es? Hat man da überhaupt Chancen? Funktioniert so ein Wechsel überhaupt? Und wird man dann "versetzt" oder muss man veim Zoll "kündigen" und wird dann bei der Stadt neu vereidigt?

Re: Wechsel Zoll - Kommune?!

Verfasst: 23. Feb 2018, 20:31
von Torquemada
Hier ist erst zu klären, ob du überhaupt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Kommunalen Dienst anerkannt bekommst. Diese hast du nämlich nicht. Wozu würden sonst die Anwärter in Bayern ihre umfangreiche Ausbildung mit Studium absovieren?
Hier musst du die Einstellungsbehörde fragen.

Re: Wechsel Zoll - Kommune?!

Verfasst: 23. Feb 2018, 20:36
von Crosby87
Naja ich mache ja gerade mein Studium und werde zum 01.08. mit der laufbahnprüfung fertig und somit Beamter auf Probe!
Würde dann nicht beim Zoll bleiben, sondern in die kommune bzw. Landesverwaltung wechseln wollen!

Re: Wechsel Zoll - Kommune?!

Verfasst: 23. Feb 2018, 21:02
von Torquemada
Schon verstanden. Aber du musst das mit der Kommune bzw. der Landesverwaltung klären.

Re: Wechsel Zoll - Kommune?!

Verfasst: 23. Feb 2018, 21:07
von Crosby87
Okay, danke!
Was wäre wenn die das "okay" geben, müsste ich dann kündigen oder gäbe es noch andere Möglichkeiten?

Lg

Re: Wechsel Zoll - Kommune?!

Verfasst: 24. Feb 2018, 11:14
von Hauseltr
Ein Beamter kündigt nicht!
Es heißt bei Beamten nicht Kündigung, sondern „Beantragung der Entlassung aus dem Dienst."

Re: Wechsel Zoll - Kommune?!

Verfasst: 12. Mär 2018, 01:25
von Blizz
Auch das bloß nicht machen. Niemals entlassung beantragen. Wenns ganz blöd kommt, stehst du nämlich am ende ohne alles da, wenn nämlich die eigentlich aufzunehmende behörde einen Rückzieher macht.

Wenn sollen sich die dienstherren einigen, wenns nicht geht einfach ernennungsurkunde annehmen (feindliche Übernahme)


Mal abgesehen davon, zunächst müsste dein abschluss eben als formale Qualifikation in der Ausschreibung genannt sein. Keine Ahnung, was darin steht. Wahrscheinlich innere Verwaltung. Dann hättest du die Laufbahnbefähigung nicht. Wie hier schon erwähnt. Anerkennung und gleichwertigkeit dürfte nicht funktionieren, im Zweifel aber gerne mal nachfragen.
Aber ist auch eine frage wie man es dreht. Ich kenne Ausschreibungen von behörden und Kommunalverwaltungen, die z.b den diplom finanzwirt explizit für bestimme stellen (meist finanzsachen) zulassen. Also geht, zu not iniativ bewerben. Einmal drinnen im laden...easy dann.
Also nicht aufgeben, nur weil man zunächst die Befähigung nicht hat. Gibt immer wege. Manchmal halt etwas komplizierter.