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Beamter werden mit "Vorstrafen"

Verfasst: 23. Feb 2018, 04:44
von Pab
Hallo,
Ich frage für einen Bekannten der Finanzwirt werden möchte.
Um es kurz zu halten er war vor 6 Jahren ein dummer Jugendlicher (und das ist untertrieben) und hat Dummheiten getrieben.
Um nicht um den heißen Brei rumzureden:
In Verkehr Bringen von Falschgeld, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmittel, Verstoß gegen Waffengesetz
Dieser hat nicht lange was damit zutun gehabt und auch die Bestände in minimalen Mengen durchgeführt.
Leider hat ihn das ganze eingeholt und gegen ihn wurde ein Verfahren vor wenigen Tagen eingeleitet.
Könnte er jemals mit dieser Vorgeschichte Beamter werden(Finanzwirt)? Auch wenn das Verfahren eingestellt wird oder nur Bewährungsstrafe oder Sozialstunden verhängt werden?

Re: Beamter werden mit "Vorstrafen"

Verfasst: 23. Feb 2018, 12:43
von Ruheständler
... der Dienstherr hat diesbezüglich klare Vorgaben:
Die Eignung des Bewerbers werde durch die Vorstrafe infrage gestellt. Als vorbestraft gilt jeder, der zu mehr als 90 Tagessätzen oder 90 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Re: Beamter werden mit "Vorstrafen"

Verfasst: 26. Feb 2018, 07:17
von Hanswurst I.
Er kann sich ja mal ein polizeiliches Führungszeugnis holen. Wenn er nur als Jugendlicher was gemacht hat und dafür verurteilt wurde, dann dürfte da nicht viel drin stehen. Es ist ein weiter Weg bis man als Jugendlicher mal soviel auf dem Kerbholz stehen hat, damit das relevant wird.

Was bedeutet "Leider hat ihn das ganze eingeholt und gegen ihn wurde ein Verfahren vor wenigen Tagen eingeleitet." ?