Welche "Abgaben" müssen bei einer Teilzeittätigkeit abgeführt werden?
Verfasst: 18. Feb 2018, 10:52
Guten Morgen,
eine Frage zu den Sozialabgaben bei einer Nebentätigkeit, also wenn es Teilzeit ist und nicht auf 450 Euro Basis.
Bin frühpensioniert und habe jetzt eine Stelle mit 15 Stunden die Woche als Teilzeit angenommen. (Ja alles genehmigt und abgesegnet).
Aus diesem Grund muss mein Arbeitgeber ja auch keine Krankenkassenbeiträge abführen und auch keine Pflegeversicherung.
Meine Frage ist wie ist das mit Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung? Weiß das jemand?
Geht mir darum das für mich selber auch auszurechnen ob sich der Job dann noch "lohnt" oder man dann genauso gut einen 450 Euro Job machen kann.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder kennt sich aus.
Gruß
P.S.: Ja ich weiß das der Job dann auf Steuerklasse 6 läuft.
eine Frage zu den Sozialabgaben bei einer Nebentätigkeit, also wenn es Teilzeit ist und nicht auf 450 Euro Basis.
Bin frühpensioniert und habe jetzt eine Stelle mit 15 Stunden die Woche als Teilzeit angenommen. (Ja alles genehmigt und abgesegnet).
Aus diesem Grund muss mein Arbeitgeber ja auch keine Krankenkassenbeiträge abführen und auch keine Pflegeversicherung.
Meine Frage ist wie ist das mit Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung? Weiß das jemand?
Geht mir darum das für mich selber auch auszurechnen ob sich der Job dann noch "lohnt" oder man dann genauso gut einen 450 Euro Job machen kann.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder kennt sich aus.
Gruß
P.S.: Ja ich weiß das der Job dann auf Steuerklasse 6 läuft.