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Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 9. Feb 2018, 12:11
von petmey
Hallo,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur Beihilfeberechtigung, auf die ich bislang nirgendwo eine Antwort finden konnte.
Wenn ein Beamter mit Beihilfeberechtigung eine unwiderrufliche Verzichtserklärung abgibt, in der er komplett auf seine Beihilfeberechtigung verzichtet, wäre sein Beihilfeanspruch dann endgültig für immer erloschen? Oder könnte er trotzdem weiterhin Beihilfeleistungen beantragen und würde diese auch erhalten?

Wenn der Beihilfeanspruch durch eine derartige Verzichtserklärung tatsächlich erloschen wäre, dann könnte der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht ja nicht mehr nachkommen. Von daher würde ich vermuten, wäre eine derartige Verzichtserklärung eher nichtig oder?

Re: Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 9. Feb 2018, 12:46
von petmey
Darum geht es ja nicht.
Es geht darum, ob eine Verzichtserklärung nichtig wäre oder nicht.

Re: Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 9. Feb 2018, 13:01
von Ruheständler
petmey hat geschrieben: 9. Feb 2018, 12:46 Darum geht es ja nicht.
Es geht darum, ob eine Verzichtserklärung nichtig wäre oder nicht.
diese rechtliche Auskunft kann und wird Dier hier wohl keiner geben,einfach keinen Beihilfeantrag stellen wäre doch auch eine Möglichkeit oder ...
Gruß vom Ruheständler

Re: Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 9. Feb 2018, 13:33
von Gertrud1927
Hallo. Ich kenne das nur in den Ländern in Verbindung mit Beihilfe und Heilfürsorge. Aber dann muß man auch wissen welches Land.

Re: Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 9. Feb 2018, 14:28
von petmey
Ich dachte hier wären vielleicht schlaue Juristen unterwegs, die mir das beantworten können. Achtung !!! Hier kann und darf keine Rechtsberatung erfolgen !!! mod

Re: Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 10. Feb 2018, 08:30
von Bananen-Willi
Ich hätte da ne ähnliche Frage:

Wenn ich beim McDonalds jetzt ein Menü bestellt, dabei aber eine unwiderrufliche Verzichtserklärung abgebe, dass ich keine Pommes dazuhaben möchte, bekomme ich dann nie wieder Pommes, selbst wenn ich sie später wieder haben möchte? Ich meine, ich könnte ja auch einen Burger und ein Getränk einzeln bestellen, aber das will ich nicht, ich will im Menü auf Pommes verzichten. Könnte ja für den Laden ein Problem sein, immerhin verkauft er mir ja ein Menü, ohne alle Komponenten zur Verfügung zu stellen..

Re: Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 10. Feb 2018, 09:55
von Posttussi
Bananen-Willi hat geschrieben: 10. Feb 2018, 08:30 Ich hätte da ne ähnliche Frage:

Wenn ich beim McDonalds jetzt ein Menü bestellt, dabei aber eine unwiderrufliche Verzichtserklärung abgebe, dass ich keine Pommes dazuhaben möchte, bekomme ich dann nie wieder Pommes, selbst wenn ich sie später wieder haben möchte? Ich meine, ich könnte ja auch einen Burger und ein Getränk einzeln bestellen, aber das will ich nicht, ich will im Menü auf Pommes verzichten. Könnte ja für den Laden ein Problem sein, immerhin verkauft er mir ja ein Menü, ohne alle Komponenten zur Verfügung zu stellen..

also ich seh´da absolut keinen Sinn drin....zum Menü gehören Pommes dazu,bezahle ich ja auch entsprechend.
Oder ich muss alles einzeln bestellen...

Re: Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 10. Feb 2018, 13:07
von Gertrud1927
Hallo. Steht alles hier.
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Re: Verzichtserklärung Beihilfe

Verfasst: 10. Feb 2018, 16:58
von Gertrud1927
Hallo. In NDS kann man nur einmal von der Heilfürsorge zurück in die Beihilfe wechseln. Diese Verzichtserklärung kann man dann nicht widerrufen.