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Alters- vs. Erfahrungsstufen

Verfasst: 29. Jan 2018, 17:58
von Baumschubser
Ich hab mal eine Frage zum vorzeitigen Stufenaufstieg nach altem und neuen Recht.

Wenn jemand, der vom Rhytmus noch im alten Altersstufensystem ist, vorzeitig die nächste Erfahrungsstufe bekommt, läuft dann der Zeitraum bis zur nächsten Stufe ab dem Datum des letzten Aufstieges? Er kommt dann also aus dem alten Rhytmus raus und erreicht nach 3 oder 4 Jahren die nächste Stufe?

Wie war das nach altem Recht? Musste man dann damals bis zum erreichen des Alters warten oder stieg man ebenfalls außerhalb des üblichen Rhytmus weiter auf?

Re: Alters- vs. Erfahrungsstufen

Verfasst: 30. Jan 2018, 06:16
von Hanswurst I.
Die neue Stufe wird nur vorgezogen und man ist dann quasi länger in der nächsten Stufe. Man kriegt halt die Zeit x als Goodie das Gehalt der neuen Stufe schon früher vor dem eigentlichen turnusmässigen Aufstieg. Aufs Leben betrachtet ändert sich da aber nichts. Meine Frau hatte das auch schon mal für 1 Jahr bekommen.

Re: Alters- vs. Erfahrungsstufen

Verfasst: 30. Jan 2018, 16:29
von Baumschubser
Gilt das auch jetzt nach neuem Recht?

Re: Alters- vs. Erfahrungsstufen

Verfasst: 31. Jan 2018, 10:42
von Hanswurst I.
Die neuen Stufen gehen ja trotzdem nach dem Alter. Wenngleich auch jetzt die Leistung festgestellt werden muss, aber da muss man schon nen argen Bock schiessen damit die Stufe nicht "automatisch" kommt. Das Goodie ist einfach, dass man die neue Stufe schon vorgezogen bekommt. Evtl. mag sich das aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Evtl. weiß jemand den genauen Gesetzestext.

In Bayern heisst es:
Art. 66
Leistungsstufe
(1) 1Für dauerhaft herausragende Leistungen kann Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnung A der Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Stufe des Grundgehalts als Zulage vorweg gezahlt werden (Leistungsstufe). 2Die Leistungsstufe wird bis zum Erreichen der nächsten Regelstufe ab dem Zeitpunkt gezahlt, der in der Vergabeentscheidung bestimmt ist. 3Eine rückwirkende Festsetzung ist möglich.

Re: Alters- vs. Erfahrungsstufen

Verfasst: 15. Feb 2018, 12:33
von Sonnenblume11
Ich hab auch eine Frage zur der Einstufung. Evt kann mir jemand helfen...

Ich wurde 2016 als Beamtin auf Widerruf eingestellt. Entgegen den üblichen Fällen befand ich mich allerdings nicht mehr in der Ausbildung. Ich bekam mein Gehalt entsprechend der Altersstufe.
Im Jahr 2017 würde ich dann nur Beamtin auf Probe ernannt. Die Zeit als Beamtin auf Widerruf wurde auf die Probezeit angerechnet.
Mein Verantwortungs- und Aufgabenbereich hat sich nicht geändert.
Nunmehr bekam ich den Festsetzungsbescheid. Die Berechnung der Erfahrungsstufen ist nicht zu beanstanden. Ich Frage mich allerdings, ob ich nicht in die Vergleichberechnung hätte fallen müssen. Nach Altersstufen wäre ich eine Stufe höher.

Re: Alters- vs. Erfahrungsstufen

Verfasst: 15. Feb 2018, 12:39
von Torquemada
Zu ungenaue Angaben.....

Re: Alters- vs. Erfahrungsstufen

Verfasst: 15. Feb 2018, 12:52
von Sonnenblume11
Was für Angaben werden noch benötigt?

Re: Alters- vs. Erfahrungsstufen

Verfasst: 18. Feb 2018, 19:46
von Sonnenblume11
Befindet sich niemand in einer ähnlichen Situation? Oder kann irgend etwas dazu sagen?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.