Mindestpension im Zusammenhang mit dem ER
Verfasst: 20. Jan 2018, 23:21
Hallo liebe Fachmenschen.
Bevor meine Frage in dem langen, langen Thread zum ER untergeht, stell ich sie hier nochmal separat und hoffe auf eure Unterstützung.
Bisher war ich ganz fest davon ausgegangen, dass die Mindestversorgung (ihrem Namen entsprechend), sofern überhaupt ein Pensionsanspruch vorhanden ist, immer dann greift, wenn das erdiente Ruhegehalt drunter liegt. Also auch dann, wenn jemand in die 55er/in den ER geht. Nun hat mich ein anderes Mitglied darauf aufmerksam gemacht, dass der Weg in den ER ja eine freiwillige Angelegenheit ist, so dass in diesem Fall nur das tatsächlich erdiente Ruhegehalt ausgezahlt wird, auch wenn dieses unter der Mindestpension liegt (was ja durch längeren UoB usw. durchaus leicht passieren kann).
In den Gesetzestexten von BEDBPStruktG und BeamtVG konnte ich dazu nix finden (oder es steht zwar drin, aber ich blick´s wieder mal nicht). Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
Dankeschön und freundliche Grüße
m.
Bevor meine Frage in dem langen, langen Thread zum ER untergeht, stell ich sie hier nochmal separat und hoffe auf eure Unterstützung.
Bisher war ich ganz fest davon ausgegangen, dass die Mindestversorgung (ihrem Namen entsprechend), sofern überhaupt ein Pensionsanspruch vorhanden ist, immer dann greift, wenn das erdiente Ruhegehalt drunter liegt. Also auch dann, wenn jemand in die 55er/in den ER geht. Nun hat mich ein anderes Mitglied darauf aufmerksam gemacht, dass der Weg in den ER ja eine freiwillige Angelegenheit ist, so dass in diesem Fall nur das tatsächlich erdiente Ruhegehalt ausgezahlt wird, auch wenn dieses unter der Mindestpension liegt (was ja durch längeren UoB usw. durchaus leicht passieren kann).
In den Gesetzestexten von BEDBPStruktG und BeamtVG konnte ich dazu nix finden (oder es steht zwar drin, aber ich blick´s wieder mal nicht). Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
Dankeschön und freundliche Grüße
m.