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Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO

Verfasst: 20. Jan 2018, 13:10
von fotoknipser
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen bis wann man diesen Antrag einreichen muss? Geht das auch noch im Januar für das vergangene Jahr? Oder ist Stichtag der 31.12. jeden Jahres?

Re: Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO

Verfasst: 20. Jan 2018, 22:27
von Ruheständler
...bei mir als Versorgungsempfänger des Bundes ist es wie folgt geregelt ,die Landesvorschriften müssten diesbezüglich was den Zeitraum angeht gleich sein.
Gruß vom Ruheständler

Re: Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO

Verfasst: 21. Jan 2018, 00:07
von fotoknipser
Okay dann versuchen wir es mal noch für 2017