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Familienzuschlag NRW alleinerziehend

Verfasst: 15. Jan 2018, 21:44
von Unicorn
Hallo!
Ich bin alleinerziehend und habe bislang den FZ 1 und 2 erhalten. Nach meiner Versetzung vom Land zur Kommune und unveränderten Familienverhältnissen erhalte ich nun nur noch FZ 2. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass es schon seine Richtigkeit habe. Ich sehe das anders und hoffe hier auf Antworten! Besten Dank!

Re: Familienzuschlag NRW alleinerziehend

Verfasst: 16. Jan 2018, 08:33
von Gerda Schwäbel
Worauf wollen Sie hier Antworten lesen? Sie haben weder Fragen gestellt noch einen Sachverhalt beschrieben, den man rechtlich bewerten könnte. Wenn die Kommune in NRW liegt, ist der Umstand, dass Sie den FZ der Stufe 1 von der Landesbesoldungskasse erhalten haben ein Indiz für den Anspruch, mehr aber nicht.

Mein Vorschlag: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag, dann helfen Sie der Bezügestelle damit auf die Sprünge oder Sie erfahren anschließend, weshalb diese der Meinung ist, die Nichtzahlung sei richtig.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Der Antrag könnte so aussehen:
Anrede,
ich bin Beamtin der Stadt/Gemeinde AAA und weder verheiratet noch verpartnert oder verwitwet. Mein Sohn/meine Tochter BBB, für den/die ich das Kindergeld beziehe, lebt seit ……… dauerhaft (also nicht „nur vorübergehend“) in meinem Haushalt.

Damit erfülle ich die Voraussetzungen von § 40 Abs. 1 Satz 3 LBesG NRW und beantrage deshalb die Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1.

Grußformel
Unicorn