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Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 09:04
von Metro
AndyO hat geschrieben: 18. Jan 2018, 08:09 Nach 5 Jahren Vollzeit bekommst du die Mindestpension. Nach 5 Jahren Vollzeit und 10 Jahren Teilzeit nicht mehr.
Kann mir jemand die Rechtsgrundlage dafür verraten? Das BeamtenVersorgungsgesetz gibt das m.E. nicht her.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 10:19
von AndyO
Metro hat geschrieben: 18. Jan 2018, 09:04 Kann mir jemand die Rechtsgrundlage dafür verraten? Das BeamtenVersorgungsgesetz gibt das m.E. nicht her.
Also das ist wohl zwischenzeitlich revidiert worden:

(4) Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um sechzig Deutsche Mark für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht. Bleibt ein Beamter allein wegen langer Freistellungszeiten (§ 5 Abs. 1 Satz 2) mit seinem erdienten Ruhegehalt hinter der Mindestversorgung nach Satz 1 oder 2 zurück, wird nur das erdiente Ruhegehalt gezahlt; dies gilt nicht, wenn ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten ist.

http://www.beamten-informationen.de/bea ... aragraf_14

(4) Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 30,68 Euro für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 8, 9, 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat. Dies gilt nicht, wenn in Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html

Deutsche Mark haben wir ja nun länger schon nicht mehr. Alles andere wäre auch daneben gewesen.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 10:31
von Metro
also genau wie ich gestern geschrieben hatte?
Metro hat geschrieben: 17. Jan 2018, 09:04 Hab gerade in einem anderen Forum einen Beitrag aus dem Jahr 2017 gefunden, der besagt, dass es eine solche Regelung vom 01.07.1997 bis 24.03.2010 in § 14 Abs. 4 Satz 4 BeamtVG gab: "Bleibt ein Beamter allein wegen langer Freistellungszeiten (§ 5 Abs. 1 Satz 2) mit seinem erdienten Ruhegehalt hinter der Mindestversorgung nach Satz 1 oder 2 zurück, wird nur das erdiente Ruhegehalt gezahlt."
Die oben zitierte Regelung gilt also seit Jahren nicht mehr. (Sollte mich nicht wundern, wenn die Gerichte das gekippt haben, weil es schlichtweg nicht mit den Grundsätzen des Rechtsstaates vereinbar war...)

Ich versuche mal, den Stand der Dinge zusammenzufassen:

Es sind nach derzeitiger Gesetzeslage keine Kürzungen der Mindestpension vorgesehen. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt einer Pension erfüllt sind (5 Jahre Vollzeit), gibt es (mindestens) die Mindestpension. Also auch dann, wenn das selbst erdiente Ruhegehalt wegen Beurlaubung, wegen Teilzeit oder aus sonstigen Gründen niedriger ist als die Mindestpension. Niemand, der Bundesbeamter ist (einschl. PNU) und einen Pensionsanspruch hat, muss sich Sorgen machen, weniger als die Mindestpension zu bekommen.

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 11:54
von Torquemada
Jo. Sabinet möge uns doch bitte ihre Versorgungsauskunft zur Verfügung stellen. Dann schauen wir einfach auf die Passage, die das zu zahlende Geld BEI DIENSTUNFÄHIGKEIT betrifft. Und gut isss...

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 12:50
von Sabinet.37
ja , ist klar, würde ich gerne machen. Aber ich glaube da braucht Ihr Tage um da durchzublicken. Es könnte aber auch sein wenn die KEZ , die Sie ja dazugezählt haben, wegfällt ich doch die Mindestpension erhalte. Obwohl die Dame die ich angerufen habe, deren Telefonnummer auf der Versorgungsinfo stand, es bestreitet. Außerdem wollen die ja nicht das man dort zu viele Fragen stellt.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 14:15
von Torquemada
Sabinet.37 hat geschrieben: 18. Jan 2018, 12:50 ja , ist klar, würde ich gerne machen. Aber ich glaube da braucht Ihr Tage um da durchzublicken.
Nee....30 Sekunden.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 14:39
von Sabinet.37
Eigentlich habe ich es ja auch in 30 Sekunden verstanden das ich damit nicht in den engagierten Ruhestand gehen kann.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 15:30
von Metro
Sabinet.37 hat geschrieben: 18. Jan 2018, 14:39 Eigentlich habe ich es ja auch in 30 Sekunden verstanden das ich damit nicht in den engagierten Ruhestand gehen kann.
Das verstehe ich jetzt wiederum nicht. Auch nicht, wenn ich mehr als 30 Sekunden drüber nachdenke ;) . Aber wichtig ist ja eigentlich auch nur, dass du Klarheit hast.

Hier unter uns gibt es sicher viele, die sich gut mit den Infos auskennen, die in der Versorgungsauskunft auftauchen, denn hier tummeln sich ja einige, die das alles schon hinter sich haben. Ich bin kein Experte, kenne nur meine eigene Versorgungsauskunft, die aus dem Jahr 2017 (also recht aktuell) ist - und konnte die soweit nachvollziehen, dass ich das, was da geschrieben steht, für plausibel halte.

Falls da also Dinge drinstehen, die dir nicht einleuchten und du hast das Gefühl, dass HR bzw. die BAnsT deine Fragen nicht beantwortet oder du die Antwort nicht nachvollziehen kannst, wäre es vielleicht wirklich eine gute Option für dich, deine Versorgungsauskunft mal zu anonymisieren und hier reinzustellen, oder sie jemandem per PN oder Mail zu schicken, der dann versucht, dir zu helfen. Ohne zu wissen, was genau in deiner Versorgungsauskunft steht, ist das meiner Ansicht nach nicht gut möglich.

Ich gehe im Moment davon aus, dass entweder deine Versorgungsauskunft fehlerhaft ist oder dass du etwas, was da drin steht, nicht so interpretierst wie es gemeint ist - oder dass wir hier Schwierigkeiten haben, das Ganze nachzuvollziehen, weil uns irgend eine entscheidende Information fehlt. In jedem Fall wär es doch prima, wenn dir jemand helfen könnte, damit du in aller Ruhe und ohne quälende Ungewissheiten deine Optionen abwägen kannst?

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 15:52
von Sabinet.37
Ja Klarheit schon. Eigentlich müsste ich bis 67 arbeite. Aber das kann ich mir nicht vorstellen , bis 67 in diesem Verein auszuhalten . Darum wollte ich von Euch mal wissen wir Ihr das so macht.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 16:38
von Torquemada
Sabinet.37 hat geschrieben: 18. Jan 2018, 15:52 Ja Klarheit schon. Eigentlich müsste ich bis 67 arbeite. Aber das kann ich mir nicht vorstellen , bis 67 in diesem Verein auszuhalten . Darum wollte ich von Euch mal wissen wir Ihr das so macht.
Naja...langsam wundere ich mich ein wenig über deinen ganzen Frageansatz. Du kannst mir deine Versorgungsauskunkft gerne zukommen lassen.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 16:47
von Sabinet.37
Meine eigentlich Frage , war ja nicht "die Mindestpension" sondern :



Bin zur Zeit noch abgeordnet zu einer Bundesbehörde. Diese werde dann zukünftig keinen mehr abordnen. Was passiert dann wo werde ich eingesetzt. Habe hier ein Einfamilienhaus, kann nicht nach Braunschweig oder sonst wo hin. Wie sind Eure Erfahrungen und was habt Ihr gemacht.?!

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 18:01
von Torquemada
Sabinet.37 hat geschrieben: 18. Jan 2018, 16:47
Bin zur Zeit noch abgeordnet zu einer Bundesbehörde. Diese werde dann zukünftig keinen mehr abordnen. Was passiert dann wo werde ich eingesetzt. Habe hier ein Einfamilienhaus, kann nicht nach Braunschweig oder sonst wo hin. Wie sind Eure Erfahrungen und was habt Ihr gemacht.?!
Wurde in diesem Thread ausführlich dargestellt. Siehe oben. Die Telekom wird dir einen amtsangemessenen, "passenden" Arbeitsplatz suchen. Du bekommst eine Anhörung zu der geplanten Aktion. Dann darfst du verfügungsgemäß deinen Job antreten. Persönlich "gefühlte" Gründe (z.B. Katze, Hund oder Ehegatte) interessieren die Telekom nicht. Wurde alles in diesem Thread durchgekaut.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 21:15
von Sabinet.37
Ich hab ja nicht gesagt, das keiner meiner Fragen beantwortet wurde. Aber ich dachte es geht hier um Austausch unter Kollegen und nicht um fixe Abfertigung

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 21:35
von Torquemada
Was sagt denn eigentlich die Telekom dazu? Oder gibt es eine Chance beim Jobcenter, Bamf oder einer Kommune vor Ort? Ach eine Zuweisung zu einer Privatfirma geht ja theoretisch mit Weiterzahlung Beamtenbesoldung.

Re: Abordnung endet

Verfasst: 18. Jan 2018, 21:46
von Sabinet.37
Jobcenter war ich 5 Jahre. Wo ich jetzt bin würde ich gerne bleiben. Vielleicht überlege ich ja doch mit Versetzung,