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Urlaub Ohne Bezüge

Verfasst: 6. Jan 2018, 19:45
von Buffet
Hallo, wie ist der § 13 der SUrLVo zu interpretieren. Was ist genau ein wichtiger Grund? Kann sich ein Beamter für reine private Zwecke ohne Nebenerwerbstätigkeit für z.B. 5 Jahre beurlauben lassen (weil z.B. Partner ins Ausland geht und man diesen begleiten möchte)? Bzw welche Möglichkeiten bestehen für eine Beurlaubung ohne Fortzahlung der Bezüge? (außer Kinder/Krankenbetreuung/Studium etc). Danke für die Beantwortung. Grüße

Re: Urlaub Ohne Bezüge

Verfasst: 21. Jan 2018, 21:17
von Hamborgo
Hallo, das würde mich auch interessieren. Yogini, hast Du damit Erfahrung sammeln dürfen? Lieben Gruß