Urlaub Ohne Bezüge
Verfasst: 6. Jan 2018, 19:45
Hallo, wie ist der § 13 der SUrLVo zu interpretieren. Was ist genau ein wichtiger Grund? Kann sich ein Beamter für reine private Zwecke ohne Nebenerwerbstätigkeit für z.B. 5 Jahre beurlauben lassen (weil z.B. Partner ins Ausland geht und man diesen begleiten möchte)? Bzw welche Möglichkeiten bestehen für eine Beurlaubung ohne Fortzahlung der Bezüge? (außer Kinder/Krankenbetreuung/Studium etc). Danke für die Beantwortung. Grüße