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Personalakte fehlerhaft

Verfasst: 28. Dez 2017, 21:10
von versuch
Einen Beamten wird etwas vorgeworfen, was jeder Grundlage entbehrt.
er legt Widerspruch ein, diesem wird nicht entsprochen.
Dagegen klagt er u. bekommt sowohl im Eilverfahren als auch vor Gericht Recht.

Als er 2 Jahre später die Personalakte anschaut, sieht er dass der abgelehnte Widerspruch noch drin steht, beide gewonnene Urteile aber nicht.

In der Zwischenzeit wurde eine Bewerbung auch abgelehnt.

Was kann er tun?
Kann er sogar Schadensersatz fordern?

Re: Personalakte fehlerhaft

Verfasst: 28. Dez 2017, 22:04
von Baumschubser
Wenn man sich benachteiligt fühlt, kann man immer dagegen angehen und auch Schadensersatz fordern. Man muss natürlich nachweisen können, dass die Ablehnung bei der Bewerbung auch tatsächlich mit der fehlerhaften Personalakte im Zusammenhang steht. Vorab wäre zu klären, was in dem Zusammenhang in die Akte gehört und was nicht, also ob überhaupt ein Fehler vorliegt. Falls Rechtsschutz vorhanden, würde ich dazu auf alle Fälle jemanden in die Spur schicken, der sich besser damit auskennt.

Re: Personalakte fehlerhaft

Verfasst: 28. Dez 2017, 23:19
von versuch
Dass man nachteilige Dinge ablegt; die, die aber zeigen, dass das nachweislich Falsch war, nicht, ist eindeutig.

Ein Nachweis der abgelehnten Bewerbung wird wohl unmöglich, da das keiner zugeben wird.