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Gitterzulage bei DU

Verfasst: 26. Dez 2017, 08:39
von Ciara263
Hallo!

Ich habe eine Frage die mich schon länger beschäftigt, und ich finde im Internet einfach keine passende Antwort. Ich bin Landesbeamtin in einer JVA in NRW und schon über ein Jahr lang krankgeschrieben.
Die Frage ist, was ist mit der "Gitterzulage"? Früher wurde sie ja bei längerer DU einbehalten, nun ist sie ja wieder ruhegehaltfähig, wird sie dann einbehalten oder immer weiter gezahlt?
Mein Personalrat sagt, die wird nur drei Monate weitergezahlt. Da müsste ich aber jetzt schon einen ziemlich hohen Betrag zurückzahlen, deshalb wäre ich gern darauf vorbereitet falls dem so sein sollte.

Vielen Dank!

Re: Gitterzulage bei DU

Verfasst: 3. Jan 2018, 06:16
von beamdernrw
Hallo, ich bekomme diese GZ nach 5 Monaten weiterhin noch......

Re: Gitterzulage bei DU

Verfasst: 2. Mär 2018, 21:08
von beamdernrw
jetzt ist sie auch weg.....

Re: Gitterzulage bei DU

Verfasst: 29. Mär 2018, 15:41
von beamdernrw
Hallo Ciara263,

hier mein Zitat:
Nach Rechtsprechung OVG NRW 30.08.1996-6 A 3512/95 wie auch BVG 24.08.1995-2 C 1.95 ist die Stellenzulage für die Dauer der Wahrnemung zu zahlen.
-längere Fehlzeiten mehr als 6 Monate ist so eine Größe
-nicht abzusehen wann der Bemate wieder seinen Dienst antreten kann...
Also würde ich die Knete zurück legen, denn die Justoz mahlt bekanntlich langsam......in der Summe mit Kleidergeld 100€ netto weniger......

Gruß

Re: Gitterzulage bei DU

Verfasst: 16. Apr 2018, 18:16
von Ciara263
Danke!