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Beihilfe "Stromkosten für Hilfsmittel" Eigenanteil?

Verfasst: 21. Dez 2017, 13:32
von fotoknipser
Hallo,
wir haben für das Jahr 2016 erstmalig einen Antrag auf "Stromkosten für Hilfsmittel" eingereicht. Gestern habe ich mit einer Dame vom Landesverwaltungsamt Berlin deswegen gesprochen. Die erzählte mir, dass es da einen Eigenanteil von 100 Euro gäbe den man selber tragen müsse.
Nun habe ich das Internet durchsucht und zwar alles mögliche gefunden - aber nirgendwo steht was mit Eigenbeteiligung. Kann mir jemand was dazu sagen? Auf der Seite des Lvwa gibt es nur den Antrag zum downloaden - aber keinerlei Erklärung dazu. Und somit steht auch nirgendwo was von Eigenanteil.

dankeschön und schöne Feiertage

Re: Beihilfe "Stromkosten für Hilfsmittel" Eigenanteil?

Verfasst: 21. Dez 2017, 13:58
von Torquemada
Viel einfacher ist es doch, die "Dame vom Landesverwaltungsamt" zu bitten, einen Nachweis zu ihrer Behauptung vorzulegen, oder?

Re: Beihilfe "Stromkosten für Hilfsmittel" Eigenanteil?

Verfasst: 21. Dez 2017, 17:35
von Baumschubser
Na da bin ich ja mal gespannt, wie das hier in Sachsen läuft. Ich werde auch für 2017 erstmals sowas abrechnen.

Re: Beihilfe "Stromkosten für Hilfsmittel" Eigenanteil?

Verfasst: 21. Dez 2017, 19:22
von Gertrud1927
Hallo. Für den Bund steht es in der BBhV §25 Abs5. Für NRW hab ich das auch schon irgendwo gelesen.

Re: Beihilfe "Stromkosten für Hilfsmittel" Eigenanteil?

Verfasst: 21. Dez 2017, 19:40
von Baumschubser
Weiß jemand, wie das mit weiteren Hilfsmitteln aussieht, die weder der Arzt verschreibt, noch über die Vertragspauschale geliefert werden? Konkret meine ich Reinigungstücher für CPAP-Masken. Immerhin läppert sich das übers Jahr zu einer höheren Summe als der Strom, den das Gerät verbraucht.

Re: Beihilfe "Stromkosten für Hilfsmittel" Eigenanteil?

Verfasst: 22. Dez 2017, 10:10
von fotoknipser
Irgendwo hab ich gelesen dass nur Sachen erstattungsfähig sind die verordnet werden.
Durch die Pflege bekommen wir da zum Glück Desinfektionsmittel die wir dafür verwenden.

Und ja ist mir schon klar dass sie mir im Bescheid darlegen muss wo das stehen sollte mit der Eigenbeteiligung. Und wenn ich den § der BBhV richitg lese hat sie sogar recht. Aber da das Gerät nur 72 Watt hat im Betrieb kommt da nicht viel dabei raus und es stellt sich die Frage ob ich den Aufwand auch zukünftig betreibe.

Re: Beihilfe "Stromkosten für Hilfsmittel" Eigenanteil?

Verfasst: 14. Apr 2024, 18:38
von Magnolie
Ein Urteil zum Thema:
https://www.rehadat-recht.de/suche/inde ... ode=detail
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung (hier: Elektrorollstuhl) umfaßt auch Stromkosten

Anmerkung:
Was für gesetzlich Versicherte von einem Bundesgericht entschieden wurde, sollte aus Gründen der Gleichbehandlung auch für
Beihilfeberechtigte gelten, zumal sich die Beihilfestellen auch sonst immer mehr den Vorschriften der GKV angenähert haben.