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Beihilfe Land NRW, Implantatversorgung

Verfasst: 12. Dez 2017, 18:37
von sulzfluh
Im März 2015 wurde mir durch die Beihilfestelle des Landes NRW eine Implantatversorgung im Unterkiefer genehmigt.

Die Behandlung konnte ich wegen zweier stationärer Krkhs.-Behandlungen bisher noch nicht durchführen.

Wie lange ist diese Genehmigung der Beihilfestelle gültig, gibt es hier eine Verjährung meiner Ansprüche?