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Rückzahlung Anwärterbezüge

Verfasst: 7. Dez 2017, 18:14
von abcdefghij
Hallo zusammen,

ich hab ein Problem. Seit Oktober absolviere ich ein duales Studium im öffentlichen Dienst. Es war und ist auch immer noch mein Traumstudium, keine Frage.
Neulich stand das Thema Rückzahlung im Raum, was mich zum Zweifeln bringt.

Hat jemand eine klare Antwort auf die Frage, ob man die Bezüge auch bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung zurückzahlen muss?
Im Internet findet man ja alles mögliche, beim Amt nachfragen will ich zu diesem Zeitpunkt des Studiums (hoffentlich verständlicherweise) nicht.

Ich hab schon oft an mir gezweifelt, bisher ging immer alles gut, jedoch bleibt der Gedanke, dass ich es sowieso nicht schaffe, obwohl das nicht stimmt, was ich auch irgendwie weiß. Jedoch macht mich der Gedanke kaputt, mit Schulden in Höhe von schätzungsweise 20.000€ hier rauszugehen, nur, weil mich der Druck zerstört und ich deswegen im späteren Verlauf nichts mehr auf die Reihe bekomme. Ich kann doch keine 20.000€ zurückzahlen, wenn ich ohne Abschluss dastehe, wie soll denn das gehen?

Wäre das mit der Rückzahlung wirklich so, würde ich hier die Notbremse ziehen und abbrechen, was mich extrem traurig machen würde. Ob ich eine Ausbildung mache oder mit Schulden starte, ist dann aber auch egal.

Das hört sich vielleicht etwas verzweifelt an, aber das bin ich im Moment auch. Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße

Re: Rückzahlung Anwärterbezüge

Verfasst: 7. Dez 2017, 21:37
von Torquemada
https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=4645


Du solltest dir keine Sorgen machen. Es wundert mich, dass du so emotional darüber denkst. Wir Anwärter damals in der Zeit der Bonner Republik hatten keine Scheu, unsere Personalstelle oder Berufsbildungsstelle mit solchen beamtenrechtlichen Fragen zu behelligen. Ist doch nichts dabei.

Re: Rückzahlung Anwärterbezüge

Verfasst: 8. Dez 2017, 12:35
von Hanswurst I.
Ich schätze, eine Rückzahlung steht eher dann im Raum wenn man das vor der Prüfung abbricht.

Re: Rückzahlung Anwärterbezüge

Verfasst: 8. Dez 2017, 14:44
von Torquemada
Zentral ist, dass der Vorbereitungsdienst absolviert wird. Wer kompett durchfällt, muss nichts berappen.