Niedersachsen Anspruch auf Erholungsurlaub
Verfasst: 7. Dez 2017, 12:05
Moin zusammen,
ab dem 06.09.2017 gilt auch für Anwärter ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ich bin dieses Jahr mit dem Vorbereitungsdienst fertig geworden und bin somit seit dem 01.08.2017 Beamter auf Probe. Kann mir einer sagen welchen Urlaubsanspruch ich habe?
Meine Behörde sagt nämlich, dass mit mir die 30 Tage für 2017 nicht zustehen, da dieser Anspruch erst seit dem 06.09.2017 gilt.
Danke euch jetzt schon für eure Hilfe
Lenny
ab dem 06.09.2017 gilt auch für Anwärter ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ich bin dieses Jahr mit dem Vorbereitungsdienst fertig geworden und bin somit seit dem 01.08.2017 Beamter auf Probe. Kann mir einer sagen welchen Urlaubsanspruch ich habe?
Meine Behörde sagt nämlich, dass mit mir die 30 Tage für 2017 nicht zustehen, da dieser Anspruch erst seit dem 06.09.2017 gilt.
Danke euch jetzt schon für eure Hilfe

Lenny