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Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 24. Nov 2017, 14:38
von Telekommi
Hallo,

habe heute meine Berechnung für das Ruhegehalt erhalten.

Da ist dann eine Position drauf die da heißt "Abzug für Pflegeleistungen §50f BeamtVG" .
Was ist damit gemeint? Hat wohl nix mit der Pflegeversicherung zu tun, die man auch noch zahlt, oder?
Und welche Leistungen stehen dahinter, oder ist das nur eine Minderung der Ruhebezüge ohne Gegenleistung?

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 24. Nov 2017, 18:04
von Torquemada
Das kommt nur dem Bundeshaushalt zu gute....

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 24. Nov 2017, 19:32
von Telekommi
:evil:
Klasse, dann sollen die die Kohle in meine Pflegeversicherung umleiten, dann habe ich später mal keine Probleme.
40 Euronen, Monat für Monat :shock:

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 24. Nov 2017, 21:29
von Torquemada
Ist bei allen Beamten in Ruhestand so...

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 25. Nov 2017, 11:35
von Telekommi
Natürlich ist das bei allen Beamten so, aber irgendwo schon Beschiss.

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 25. Nov 2017, 12:53
von Torquemada
Deswegen Bürgerversicherung für alle.

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 25. Nov 2017, 13:50
von Siggi09
Torquemada hat geschrieben: 25. Nov 2017, 12:53 Deswegen Bürgerversicherung für alle.
Ich bezweifle, dass die so ausgestaltet würde, dass das am Ende für uns besser wäre. Im Gegenteil.

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 19. Dez 2018, 15:51
von ramos96
Hallo,


Der Abzug für Pflegeleistungen §50f BeamtVG scheint für 2019 ja doch saftig erhöht worden zu sein.
Habe gerade die Bezügemitteilung für 01/2019 erhalten. Noch für 12/2018 hatte ich 23,49 Euro bezahlt (macht 1,27% vom Brutto). Ab 01/2019 sind 28,10 Euro fällig (macht 1,53% vom Brutto).
Das ist mal auf die Schnelle eine Erhöhung um 20%...!

Das hängt doch m.Wissens (auch) mit der Erhöhung der Pflegeversicherung zusammen. Aber so viel..? Ich hatte aus 2015 noch nen Satz von 1,025% in Erinnerung. Jetzt 1,53%..? Ich hab nicht ergooglen können, ob das jetzt wirklich der richtige Prozentsatz für 2019 sein soll. Wo kann man das nachlesen..?

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 19. Dez 2018, 16:07
von Torquemada
ramos96 hat geschrieben: 19. Dez 2018, 15:51

Das hängt doch m.Wissens (auch) mit der Erhöhung der Pflegeversicherung zusammen. Aber so viel..? Ich hatte aus 2015 noch nen Satz von 1,025% in Erinnerung. Jetzt 1,53%..? Ich hab nicht ergooglen können, ob das jetzt wirklich der richtige Prozentsatz für 2019 sein soll. Wo kann man das nachlesen..?
Warum kannst du das nicht "ergoogeln" ?

Du nimmst den oben genannten § 50f Beamtenversorgungsgesetz und liest den durch.
Dort wird auf
§ 55 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
verwiesen.

Dort schaust du rein und findest: 3,05%......und davon die Hälfte.

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 19. Dez 2018, 16:14
von Herm
Richtig..1,525 % Pflege §50 f Abzug bei den Versorgungsempfängern.
Und ist die Lohnsteuer für 2019 richtig berechnet. ?

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 19. Dez 2018, 18:15
von ramos96
@torquemada

Ich habs jetzt auch gefunden, Danke.

@Herm

Die Lohnsteuerberechnung ist wie jedes Jahr falsch. Die ist noch mit den 2018er Daten. Wie jedes Jahr wird die Lohnsteueranpassung die ersten 2-3 Monate verschlafen.
Komisch, ne Abgaben-Erhöhung (so wie die Pflegeleistungen) kann immer sofort für Januar umgesetzt werden. Da brauchts nie ne Vorlaufzeit...

Re: Pflegeleistungen §50f BeamtVG

Verfasst: 19. Dez 2018, 19:49
von Torquemada
ramos96 hat geschrieben: 19. Dez 2018, 18:15

Die Lohnsteuerberechnung ist wie jedes Jahr falsch. Die ist noch mit den 2018er Daten. Wie jedes Jahr wird die Lohnsteueranpassung die ersten 2-3 Monate verschlafen.
Komisch, ne Abgaben-Erhöhung (so wie die Pflegeleistungen) kann immer sofort für Januar umgesetzt werden. Da brauchts nie ne Vorlaufzeit...
Es ist schade, dass einige Firmen und Behörden weiterhin einfach zu doof sind, das rechtzeitig umzusetzen. Andere Firmen und Behörden schaffen das nämlich sehr wohl.