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Erfahrungsstufe Niedersachsen nach Ländertausch

Verfasst: 3. Nov 2017, 16:43
von Pflaumich
Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe, dass mir hier jemand Rat für meinen speziellen Fall geben kann. (ich bin gerade ziemlich verzweifelt).
Ich war seit 2009 als Beamtin in NRW tätig (Studienrätin). Zum Zwecke der Familienzusammenführung habe ich mich seit 2013 um eine Versetzung
im Ländertausch nach Niedersachsen bemüht, lange Zeit erfolglos. Schließlich bekam ich aber zum Februar 2017 den positiven Bescheid.
Seit Februar bezahlt mich mein neuer Dienstherr nach der (aus NRW übernommenen, für mich sehr günstigen) Dienstalterstufe. Jetzt bekam ich allerdings einen Bescheid,
der mich über die neue Einstufung nach Erfahrungsstufen informiert. Diese ist deutlich schlechter (6 statt 8 bzw fast 9). Zusätzlich wurden mir in meiner aktuellen Abrechnung alle zuviel
bezahlten Bezüge seit Februar wieder abgezogen.
Habe ich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Wie kann ich einen Widerspruch begründen?
Wenn ich in verschiedenen Foren stöbere, bekomme ich den Eindruck, dass ich die einzige bin, die durch die Umstellung auf Erfahrungsstufen benachteiligt wird.

Re: Erfahrungsstufe Niedersachsen nach Ländertausch

Verfasst: 3. Nov 2017, 17:59
von Torquemada
Pflaumich hat geschrieben: 3. Nov 2017, 16:43 (ich bin gerade ziemlich verzweifelt)............
Zusätzlich wurden mir in meiner aktuellen Abrechnung alle zuviel
bezahlten Bezüge seit Februar wieder abgezogen.
Verzweifelt musst du nicht sein...

Das sofortige Einbehalten einer angeblichen Überzahlung ist schon mal rechtswidrig. Hier den Dienstherrn schriftlich mit kurzer Terminsetzung auffordern, die korrekte Besoldung für den Monat November unverzüglich zu zahlen.
Da das die (offenkundig überforderte) Personalverwaltung vermutlich nicht tun wird, würde ich alternativ dort telefonisch die korrekte Auszahlung für November fordern und bei negativer Antwort einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht einschalten.
Hier muss zudem bei einer Rückforderung auch die Möglichkeit deiner Entreicherung geprüft werden.