[NRW] 2 Beamte, Beihilfe, Kindergeld und Elternzeit
Verfasst: 23. Okt 2017, 18:14
Liebe Forumsmitglieder,
als stiller Mitleser ohne ein Benutzerkonto bin ich nun auf eure Hilfe angewiesen. Ich weiß, dass es bereits ähnliche Beiträge zu unserer Fallkonstellation in diesem Forum gibt. Ich habe allerdings auch gelernt, dass dies sehr häufig nur länderspezifisch beantwortet werden kann und sich zum Teil auch die Rechtslage geändert hat.
Meine Frau und ich sind Landesbeamte in NRW und erwarten im kommenden Jahr unser erstes Kind. Wir sind beide derzeit zu 50% beihilfeberechtigt und sichern jeweils die Übrigen 50 % über eine PKV ab. Meine Frau wird voraussichtlich die ersten zwölf Monate Elternzeit wahrnehmen und wird während dessen Elterngeld beziehen. Ich selbst möchte auch zwei Monate Elternzeit wahrnehmen. Davon möchte in jedem Fall einen Monat parallel mit meiner Frau nehmen und ein Monat ggf. im Anschluss an ihre Elternzeit oder auch parallel zu ihr. Daneben möchte ich mir einen Monat während der Elternzeit Urlaub nehmen.
Nun habe ich bereits Folgendes nachgelesen bzw. mir selbst erschlossen (mit der Bitte um Korrektur!):
1. Während des Mutterschutzes meiner Frau bezieht sie ihre vollen Dienstbezüge und ist - wie bereits jetzt - zu 50 % beihilfeberechtigt.
2. Sobald die Elternzeit (nach dem Mutterschutz) meiner Frau beginnt, bezieht meine Frau Elterngeld und ist über mich zu 70 % beihilfeberechtigt. Ich habe nun gelesen, dass dies entsprechend früh der PKV mitzuteilen ist.
3. Das Kindergeld ist an den Familienzuschlag gekoppelt und kann nur von demjenigen bezogen werden, der tatsächlich arbeitet. Das würde bedeuten, dass sowohl der Familienzuschlag als auch das Kindergeld während des Elterngeldbezugs meiner Frau auf meiner Bezügemitteilung auftauchen würden.
Meine Fragen:
Ich frage mich nun, was während unserer gemeinsamen Elternzeit der Fall ist.
a) Ist meine Frau dann über mich und ich über sie jeweils gegenseitig zu 70 % beihilfeberechtigt oder bleibt es alles bei dem derzeitigen Stand, dass wir beide zu 50 % beihilfeberechtigt sind?
b) Der Bezug des Familienzuschlags und des Kindergeldes setzt während einer gemeinsamen Elternzeit aus? Ist diesbezüglich vorher und nachher eine Mitteilung gegenüber dem LBV zu machen oder erfolgt dies automatisch, sobald die Elternzeit eingereicht wurde?
c) Sofern meine Frau noch einen Urlaubsanspruch aus diesem Jahr hat, könnte dieser regulär bis März 2019 von ihr genommen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird sie noch in Elternzeit sein. So wie ich das gelesen habe, verschiebt sich dann der Urlaubsanspruch exakt um 1 Jahr also bis März 2020. Ist dies auch richtig?
d) Eine Kürzung meines Urlaubsanspruchs erfolgt nur, wenn ich einen vollen Monat in Elternzeit bin. D.h. sobald ich einen? (oder müssen es mehr Tage sein) in einem Monat arbeite, erfolgt keine Kürzung meines Urlaubsanspruchs?
Habe ich in meinen Überlegungen noch irgendetwas vergessen? Der Plan ist, dass das Kind ab der Geburt über mich beihilfeberechtigt (80 %) und die übrigen 20% über eine PKV abgedeckt werden. Die Angebote hierzu hole ich gerade ein.
Vielen Dank für eure Hilfe!
als stiller Mitleser ohne ein Benutzerkonto bin ich nun auf eure Hilfe angewiesen. Ich weiß, dass es bereits ähnliche Beiträge zu unserer Fallkonstellation in diesem Forum gibt. Ich habe allerdings auch gelernt, dass dies sehr häufig nur länderspezifisch beantwortet werden kann und sich zum Teil auch die Rechtslage geändert hat.
Meine Frau und ich sind Landesbeamte in NRW und erwarten im kommenden Jahr unser erstes Kind. Wir sind beide derzeit zu 50% beihilfeberechtigt und sichern jeweils die Übrigen 50 % über eine PKV ab. Meine Frau wird voraussichtlich die ersten zwölf Monate Elternzeit wahrnehmen und wird während dessen Elterngeld beziehen. Ich selbst möchte auch zwei Monate Elternzeit wahrnehmen. Davon möchte in jedem Fall einen Monat parallel mit meiner Frau nehmen und ein Monat ggf. im Anschluss an ihre Elternzeit oder auch parallel zu ihr. Daneben möchte ich mir einen Monat während der Elternzeit Urlaub nehmen.
Nun habe ich bereits Folgendes nachgelesen bzw. mir selbst erschlossen (mit der Bitte um Korrektur!):
1. Während des Mutterschutzes meiner Frau bezieht sie ihre vollen Dienstbezüge und ist - wie bereits jetzt - zu 50 % beihilfeberechtigt.
2. Sobald die Elternzeit (nach dem Mutterschutz) meiner Frau beginnt, bezieht meine Frau Elterngeld und ist über mich zu 70 % beihilfeberechtigt. Ich habe nun gelesen, dass dies entsprechend früh der PKV mitzuteilen ist.
3. Das Kindergeld ist an den Familienzuschlag gekoppelt und kann nur von demjenigen bezogen werden, der tatsächlich arbeitet. Das würde bedeuten, dass sowohl der Familienzuschlag als auch das Kindergeld während des Elterngeldbezugs meiner Frau auf meiner Bezügemitteilung auftauchen würden.
Meine Fragen:
Ich frage mich nun, was während unserer gemeinsamen Elternzeit der Fall ist.
a) Ist meine Frau dann über mich und ich über sie jeweils gegenseitig zu 70 % beihilfeberechtigt oder bleibt es alles bei dem derzeitigen Stand, dass wir beide zu 50 % beihilfeberechtigt sind?
b) Der Bezug des Familienzuschlags und des Kindergeldes setzt während einer gemeinsamen Elternzeit aus? Ist diesbezüglich vorher und nachher eine Mitteilung gegenüber dem LBV zu machen oder erfolgt dies automatisch, sobald die Elternzeit eingereicht wurde?
c) Sofern meine Frau noch einen Urlaubsanspruch aus diesem Jahr hat, könnte dieser regulär bis März 2019 von ihr genommen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird sie noch in Elternzeit sein. So wie ich das gelesen habe, verschiebt sich dann der Urlaubsanspruch exakt um 1 Jahr also bis März 2020. Ist dies auch richtig?
d) Eine Kürzung meines Urlaubsanspruchs erfolgt nur, wenn ich einen vollen Monat in Elternzeit bin. D.h. sobald ich einen? (oder müssen es mehr Tage sein) in einem Monat arbeite, erfolgt keine Kürzung meines Urlaubsanspruchs?
Habe ich in meinen Überlegungen noch irgendetwas vergessen? Der Plan ist, dass das Kind ab der Geburt über mich beihilfeberechtigt (80 %) und die übrigen 20% über eine PKV abgedeckt werden. Die Angebote hierzu hole ich gerade ein.
Vielen Dank für eure Hilfe!