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Kindergeldanspruch Anwärter mit Erstausbildung

Verfasst: 21. Okt 2017, 21:57
von inspektorix
Hallo,

ich bin 22, habe ein Studium (Bachelor) abgeschlossen, war aber unzufrieden damit und bin jetzt
Verwaltungsinspektoranwärter (Beamter auf Widerruf) geworden.

Nun meine Frage, haben meine Eltern noch weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis ich 25 bin?
Oder steht der Bezug von Anwärterbezügen dem entgegen?
(könnte man ja als eine Art Erwerbstätigkeit nach Abschluss der Erstausbildung betrachten...)

Falls sich jemand damit auskennt wäre ich für eine kurze Antwort sehr dankbar!

Re: Kindergeldanspruch Anwärter mit Erstausbildung

Verfasst: 21. Okt 2017, 22:17
von Torquemada
Mit der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung erlischt der Kindergeldanspruch nicht automatisch. Die Familienkasse muss prüfen, ob das volljährige Kind sogenannte "schädliche Einkünfte" erwirtschaftet.

Als schädlich ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche anzusehen.

Eine Tätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses ist stets unschädlich.
Ein Dienstverhältnis als Beamtenanwärter gehört dazu.

Ergebnis: Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld.