Beförderung kurz vor dem Aufstieg
Verfasst: 20. Okt 2017, 20:43
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin Beamtin des mittleren Dienstes und befinde mich in der Besoldungsgruppe A7. Seit 2,5 Jahren absolviere ich nebenberuflich ein vom Dienstherrn ausgeschriebenes und finanziertes Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) an einer Hochschule. Ich werde also in 5 Monaten - wenn alles gut geht - zur Regierungsinspektorin (A9) ernannt. Heute erhalte ich ganz unverhofft einen Anruf, in dem mir mein Personalsachbearbeiter mitteilt, dass ich nächste Woche nach A8 befördert werden soll. Ich fragte ihn, ob es denn dann auch mit meiner A9 in ein paar Monaten nach dem Laufbahnwechsel klappen würde. Da war er sich nicht sicher, wollte sich erst mal erkundigen.
In der Zwischenzeit fing ich an, mich zu freuen, dass man mich mal befördern will und fragte bei meiner Professorin in Beamtenrecht nach, ob zwischen einer Beförderung und einem Aufstieg auch eine Wartezeit von 1 Jahr liegen müsse. Sie antwortete mit einem klaren Nein, da ein Laufbahnwechsel nach einem Aufstieg keine Beförderung sei und daher keine Wartezeit erfüllt werden müsse. Ich könne also jetzt nach A8 und in 5 Monaten nach A9 ernannt werden.
Wenige Minuten später ruft mich mein Personalsachbearbeiter an und sagt mir, er hätte in den Kommentaren zur Bundeslaufbahnverordnung nachgelesen. Wenn ich jetzt befördert würde, könnte ich frühestens in einem Jahr den Laufbahnwechsel vollziehen. Das will ich natürlich nicht, nachdem ich fast 3 Jahre hart dafür gearbeitet habe. Ich sagte ihm, was die Beamtenrechtsprofessorin meinte (und nebenbei auch mehrere andere, die sich mit Beamtenrecht auskennen). Aber er blieb dabei.
Er wolle jetzt erst mal mit seiner Chefin und der Rechtsabteilung klären, ob ich jetzt befördert und in 5 Monaten den Laufbahnwechsel machen darf. Ich bin richtig durch den Wind. Da soll man nach Jahren, in denen man auf Beförderung wartet, eine Beförderung ausschlagen? Vor allem weiß ich jetzt gar nicht, woran ich bin. Der Personalsachbearbeiter kann ja keine Beförderung aussetzen, die durch Behördenleitung und Personalrat abgesegnet ist. Dennoch meinte er, dass das jetzt ein bisschen dauern würde, bis er das mit der Chefin und der Rechtsabteilung geklärt habe. Zum nächsten 1. würde er das nicht schaffen.
Wer kann mir hier weiterhelfen? Besteht zwischen einer Beförderung und einem Aufstieg nach einem Laufbahnwechsel wirklich eine Wartefrist von einem Jahr?
Vielen Dank
urbani
ich habe folgendes Problem. Ich bin Beamtin des mittleren Dienstes und befinde mich in der Besoldungsgruppe A7. Seit 2,5 Jahren absolviere ich nebenberuflich ein vom Dienstherrn ausgeschriebenes und finanziertes Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) an einer Hochschule. Ich werde also in 5 Monaten - wenn alles gut geht - zur Regierungsinspektorin (A9) ernannt. Heute erhalte ich ganz unverhofft einen Anruf, in dem mir mein Personalsachbearbeiter mitteilt, dass ich nächste Woche nach A8 befördert werden soll. Ich fragte ihn, ob es denn dann auch mit meiner A9 in ein paar Monaten nach dem Laufbahnwechsel klappen würde. Da war er sich nicht sicher, wollte sich erst mal erkundigen.
In der Zwischenzeit fing ich an, mich zu freuen, dass man mich mal befördern will und fragte bei meiner Professorin in Beamtenrecht nach, ob zwischen einer Beförderung und einem Aufstieg auch eine Wartezeit von 1 Jahr liegen müsse. Sie antwortete mit einem klaren Nein, da ein Laufbahnwechsel nach einem Aufstieg keine Beförderung sei und daher keine Wartezeit erfüllt werden müsse. Ich könne also jetzt nach A8 und in 5 Monaten nach A9 ernannt werden.
Wenige Minuten später ruft mich mein Personalsachbearbeiter an und sagt mir, er hätte in den Kommentaren zur Bundeslaufbahnverordnung nachgelesen. Wenn ich jetzt befördert würde, könnte ich frühestens in einem Jahr den Laufbahnwechsel vollziehen. Das will ich natürlich nicht, nachdem ich fast 3 Jahre hart dafür gearbeitet habe. Ich sagte ihm, was die Beamtenrechtsprofessorin meinte (und nebenbei auch mehrere andere, die sich mit Beamtenrecht auskennen). Aber er blieb dabei.
Er wolle jetzt erst mal mit seiner Chefin und der Rechtsabteilung klären, ob ich jetzt befördert und in 5 Monaten den Laufbahnwechsel machen darf. Ich bin richtig durch den Wind. Da soll man nach Jahren, in denen man auf Beförderung wartet, eine Beförderung ausschlagen? Vor allem weiß ich jetzt gar nicht, woran ich bin. Der Personalsachbearbeiter kann ja keine Beförderung aussetzen, die durch Behördenleitung und Personalrat abgesegnet ist. Dennoch meinte er, dass das jetzt ein bisschen dauern würde, bis er das mit der Chefin und der Rechtsabteilung geklärt habe. Zum nächsten 1. würde er das nicht schaffen.
Wer kann mir hier weiterhelfen? Besteht zwischen einer Beförderung und einem Aufstieg nach einem Laufbahnwechsel wirklich eine Wartefrist von einem Jahr?
Vielen Dank
urbani