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Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

Verfasst: 20. Okt 2017, 20:32
von Metro
Wenn einem ein höherer Grad der Behinderung zuerkannt wurde als bisher: Ist man dann verpflichtet, dem Dienstherrn das mitzuteilen?

Re: Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

Verfasst: 20. Okt 2017, 21:10
von Ruheständler
bei einer Erhöhung des GDB ergeben sich meistens mehr Annehmlichkeiten für den Betroffenen :mrgreen: und beide Seiten haben einen Vorteil davon,der Dienstherr ist informiert und darf bestimmte arbeitsrechtliche Sachen wie z. B. Rufbereitschaft,Überstunden u.s.w. nicht so einfach anordnen,und der Schwerbehinderte hat doch einige Erleichterungen bzw. Vorteile den nicht schwerbehinderten Kollegen gegenüber.
Gruß vom Ruheständler

Re: Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

Verfasst: 20. Okt 2017, 21:12
von Metro
Danke euch sehr für eure Antworten!

Re: Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

Verfasst: 21. Okt 2017, 21:52
von hwalther
Hallo,

ab G.d.B. 50 macht es absolut Sinn, den Dienstherrn zu informieren. Es gibt dann eine Woche mehr Urlaub. Je nach G.d.B. gibt es einen Steuerfreibetrag, der normalerweise im Rahmen der Steuererklärung zum Tragen kommt. Wer jedoch diesen Freibetrag bei der Steuerberechnung sofort geltend machen will, hat dann gleich etwas mehr netto. Dann wird die Steuererklärung im Folgejahr zur Pflicht.

Beri mir wurde (Sehbehinderung) ein 39"-Monitor notwendig. Privat bin ich bereits auf 4k und 49" umgestiegen.

Gruss,
HWW