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Kinderzuschlag

Verfasst: 9. Okt 2017, 19:53
von sandraFA
Hallo miteinander,

meine Frage:

Bekommt man für 3 Kinder den Kinderzuschlag wenn folgende Konstellation gegeben ist:

Es sind 3 Kinder:
1. Eigenes Kind des Beamten wohnt bei der Kindesmutter, Beamter zahlt Unterhalt
2. Eigenes Kind wohnt im Haushalt des Beamten.
3. Kind ist das Stiefkind des Beamten,wobei dieser nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist.

Ich hoffe es weiß jemand rat, vielen Dank :)

Re: Kinderzuschlag

Verfasst: 9. Okt 2017, 21:45
von Torquemada
Hinweis zu den Begriffen bei 3. Der Begriff "Stiefkind" bedeutet, dass das Kind nicht mit beiden leiblichen Elternteilen in einem Haushalt zusammenlebt. Dem Stiefkind muss also in seiner gegenwärtigen Familie zumindest ein leiblicher Elternteil fehlen.

Re: Kinderzuschlag

Verfasst: 10. Okt 2017, 22:08
von mecki111
Den Familienzuschlag für Kinder gibt es nur dann, wenn dem Beamten grundsätzlich das Kindergeld zustehen würde. Dies trifft für die ersten beiden leiblichen Kinder zu. Der Begriff des Stiefkindes kommt in den kindergeldrechtlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nicht vor. Dort ist lediglich von dem Kind des Ehegatten die Rede, das in den Haushalt aufgenommen wurde. Da der Beamte aber nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist, besteht kein Kindergeldanspruch und damit auch kein Anspruch auf den Familienzuschlag für das 3. Kind.