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Ferienregelung bei hinterhältiger Abordnung BW

Verfasst: 7. Okt 2017, 16:46
von versuch
Ich suche eine Verordnung od. Ä., die beschreibt wie die Ferienregelung für Lehrer, die unterhälftig in der Verwaltung arbeiten,ist.

Bsp.:
Herr x arbeitet 10 von 25 Deputatsstunden in der Verwaltung, also 16 Stunden und 24 Minuten pro Woche (Rechnung: 41 Wochenstunden/25*10).
Hat er nun weiterhin seine Ferien und muss außerhalb nur dieser diese ca. 16,5 Stunden arbeiten?
Oder muss er diese Zeit (abzüglich anteiligen Urlaubstagen) auch in den Ferien arbeiten, da er ansonsten nicht auf die geforderte Jahresarbeitszeit kommt?

Re: Ferienregelung bei hinterhältiger Abordnung BW

Verfasst: 10. Okt 2017, 23:48
von Dienstunfall_L
Die Jahresarbeitszeit ist ausschlaggebend, also Berechnungsgrundlage.

Re: Ferienregelung bei hinterhältiger Abordnung BW

Verfasst: 11. Okt 2017, 00:18
von versuch
Danke.

Hast du eine Quelle?
Denn:
Habe bei überhälftiger Beschäftigung an der Schule beides erlebt.
Die Regelung, dass durch die Ferien der Urlaub abgegolten ist, ist für den betroffenen Lehrer natürlich um einiges besser und wurde von einer Behörde eingesetzt, die alles andere als mitarbeiterfreundlich gilt.

Re: Ferienregelung bei hinterhältiger Abordnung BW

Verfasst: 19. Okt 2017, 22:08
von versuch
Laut PR wird wohl beides gemacht.
Es klagt aber niemand, da sich niemand die Karriere versauen will.
Wird in vielen Behörden wohl genau darauf spekuliert...sagt einiges über den Führungsstil aus.