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Medikamentenfestbeträge

Verfasst: 21. Sep 2017, 11:23
von Schmargendorf2017
Warum habe ich als ehemalige Beamtin scheinbar keinen Anspruch darauf, in der Apotheke bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für die ein Festbetrag gilt, auch nur diesen in Rechnung gestellt zu bekommen? Bisher muß ich horrende Summen bspw. bei Crestor dazuzahlen. :twisted:

Re: Medikamentenfestbeträge

Verfasst: 21. Sep 2017, 13:15
von Gertrud1927
Hallo. Der Festbetrag ist nur der Höchstpreis den die GKV für das Mittel bezahlt. Die Hersteller müssen sich nicht dran halten. Es ist kein Abgabehöchstpreis der Apotheke. Vielleicht verkaufen sie dann weniger aber das wird vielleicht durch den höheren Preis dann ausgeglichen. Sollte so die Preistreiberei bei den Medikamenten eindämmen.
Die Beihilfe richtet sich auch nach der Festbetragsliste. Gib es jeden Monat neu beim GKV Spitzenverband.

Re: Medikamentenfestbeträge

Verfasst: 22. Sep 2017, 10:48
von Zilian
Hallo Schmargendorf2017,
in der ABDA Festbetragsrecherche, des Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), https://portal.dimdi.de/festbetragsrecherche/ finde ich zu Crestor leider auch kein Generika welches zu dem festgesetzten Festbetrag erhältlich ist.
Innerhalb der Festbetragsgruppe zu der CRESTOR gehört, gibt es aber auch Medikamente, mit einem anderen Wirkstoff, die unter dem festgesetzten Festbetrag liegen.
An Ihrer Stelle würde ich daher mit dem behandelten Facharzt besprechen, ob eine Umstellung auf ein anderes Medikament möglich ist.

Re: Medikamentenfestbeträge

Verfasst: 24. Sep 2017, 13:19
von Hauseltr
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen dafür bezahlen bzw. die KVB als erstattungsfähig anerkennt. Ist sein Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz entweder selbst oder erhalten ohne Aufzahlung ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel.