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Bildungsurlaub für Bundesbeamte

Verfasst: 14. Sep 2017, 14:14
von decade
Hallo,

ich bin jetzt darauf gestoßen, dass man als Bundesbeamter auch die Möglichkeit hat, Bildungsurlaub zu beantragen in Form von Sonderurlaub. Ich finde die Aussagen allerdings recht verwaschen, welche Angebote anerkannt werden und welche nicht.

Ist das für mich von Relevanz, wenn solche Veranstaltungen nur in manchen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt sind?
Zählt da das Bundesland, in dem meine Dienststelle steht, oder ist das für Bundesbeamte egal?
Ich arbeite in der IT, kommen für mich dann nur computer-relevante Themen in Frage, oder dürfte ich auch Veranstaltungen aus anderen Bereichen (Psychologie usw.) besuchen? In der SUrlV steht ja "wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist"
Ist das Ermessens-Sache des Dienstherren, ob ich Bildungsurlaub nehmen dürfte, oder habe ich tatsächlich Anspruch darauf?

Viele Fragen, aber vielleicht hat der ein oder andere das ja schonmal selber durchexerziert :D

Re: Bildungsurlaub für Bundesbeamte

Verfasst: 5. Feb 2018, 07:58
von decade
Hat denn gar keiner hier Erfahrung mit Bildungsurlaub?

Re: Bildungsurlaub für Bundesbeamte

Verfasst: 5. Feb 2018, 09:56
von Ruheständler
ein Arbeitskollege von mir der im öffentlichen Dienst Bundeswehr beschäftigt war,hat als Angestellter hat regelmäßig die Sonderurlaubstage für den Bildungsurlaub in Anspruch genommen,nach meinem Kenntnissstand ist es dabei egal ob die ..Bildung,, berufsbezogen ist oder eben nicht wie z.B.Flora und Fauna also Pflanzen und Tierwelt in deutschen Landen.
Die Kosten trug er sowieso alleine aber es ging ihm nur um den Sonderurlaub.

Der Anspruch auf Sonderurlaub besteht:

3.1. Rechtsgrundlagen für Beamte des Bundes
Für Bundesbeamte gilt die Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
sowie für Richterinnen und Richter des Bundes - Sonderurlaubsverordnung - (SUrlV),
welche auf § 90 Abs. 1 Hs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) basiert. In dieser Verordnung sind ver-
schiedene Tatbestände für Sonderurlaube geregelt, die dem Umfang der Zwecke des Bildungsurlaubes
i.S.d. ILO-Übereinkommens entsprechen. Dabei wird nicht explizit der Begriff des Bildungsurlaubes
verwendet. Es gibt auch nicht einen alleinigen Paragraphen in der Verordnung,
der die drei Zwecke des Bildungsurlaubes abdeckt. Diese Abdeckung ergibt sich aus einer Zusammenschau
der §§ 9, 10 und 15 SUrlV.https://www.gesetze-im-internet.de/surl ... 00016.html

Gruß vom Ruheständler

Re: Bildungsurlaub für Bundesbeamte

Verfasst: 10. Jun 2018, 17:09
von Acta
Hallo miteinander,

mit dieser Thematik hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags unter dem Az. WD 6 - 3000 - 037/17 befasst.

In der Quelle sind einige Informationen ersichtlich, da vielmals die personalbeabeitenden Stellen mit jungen, oftmals noch nicht wissenumfassendem Personal, ausgestattet sind.

Meine Erfahrung in der Vergangenheit hat gezeigt, dass man sich selbst vorab informieren sollte, um den vorgenannten Stellen dezidiert mitteilen sollte, was man von diesen möchte...

Rechtsgrundlage:
§ 90 Abs. 1 1. Halbsatz des Bundesbeamtengesetz (BBG) i.V.m. den §§ 9, 10 und 15 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)

Quelle: https://www.bundestag.de/blob/516708/63 ... f-data.pdf



Hinweis für die Kolleginnen und Kollegen Beamte der Länder:

Unter Ziffer „3.2. Rechtsgrundlagen für Beamte der Länder“ (siehe Quelle) sind die Paragrafen für die Landesbeamte ersichtlich.

Re: Bildungsurlaub für Bundesbeamte

Verfasst: 10. Jun 2018, 20:35
von Acta
Teamplayer hat geschrieben: 10. Jun 2018, 19:05 Hallo Acta,
seit 10.06.18 registriert und schon so viele Antworten - willst Du
einen neuen Rekord aufstellen ?

Aber ich finde es gut, dass sich hier so einer engagiert - weiter so !
Hallo Teamplayer,

vielen Dank für die lobenden Worte.

Ich lese schon seit einigen Jahren als nichtangemeldeter User mit und habe zum Teil viel Falsches gelesen. Da man das Rad ja nicht ständig neu erfinden muss und andere fachliche Stellen schon Tolles ausgearbeitet haben, habe ich mir heute gedacht, dass ich mich anmelde und Informationen und Lösungswege aufzeichnen möchte. 😊 Ich freue mich auf weitere, spannende Themen.

Viele Grüße

Acta

Re: Bildungsurlaub für Bundesbeamte

Verfasst: 27. Jun 2018, 19:49
von Gloster
Besorge Dir einen Katalog der Volkshochschule, da steht alles drin. Wenn Du bei einer der herrschenden Parteien Mitglied bist, ist alles noch einfacher. Einfach nachfragen. Außer Beamten (und anderen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes - oder Mitarbeitern von Großkonzernen -) traut sich heute kaum noch jemand Bildungsurlaub zu machen. Deshalb verwundert mich Deine Frage etwas.

Re: Bildungsurlaub für Bundesbeamte

Verfasst: 28. Jun 2018, 20:27
von Acta
Gloster hat geschrieben: 27. Jun 2018, 19:49 Besorge Dir einen Katalog der Volkshochschule, da steht alles drin. Wenn Du bei einer der herrschenden Parteien Mitglied bist, ist alles noch einfacher. Einfach nachfragen. Außer Beamten (und anderen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes - oder Mitarbeitern von Großkonzernen -) traut sich heute kaum noch jemand Bildungsurlaub zu machen. Deshalb verwundert mich Deine Frage etwas.
Die Aussage: „Lebenslanges lernen!“ kennst du aber, oder? In der Marktwirtschaft ist es eher positiv angesehen, wenn Mitarbeiter sich Bildungsurlaub nehmen und sich privat (ohne auf Kosten der Unternehmen) fortbilden.

Deshalb verwundert mich Deine Aussage zu diesem Thema - abgesehen davon, dass das Thema „Bildungsurlaub“ in der breiten Masse noch nicht allzu sehr publik ist und auch bei einigen die Bereitschaft, sich fortzubilden gen Null tendiert.

Re: Bildungsurlaub für Bundesbeamte

Verfasst: 30. Jun 2018, 12:55
von Snooze
decade hat geschrieben: 5. Feb 2018, 07:58 Hat denn gar keiner hier Erfahrung mit Bildungsurlaub?
Hallo decade,

ich bin Bundesbeamter und habe leider nur negative Erfahrungen machen dürfen. Seit ca. 10 Jahren bilde ich mich intensiv weiter. Meine Bemühungen mündeten u. a. in zwei Studienabschlüssen und zahlreichen beruflichen Weiterbildungen (u. a. Sachverständigenausbildung o. Ä.). Alle Maßnahmen habe ich selbst finanziert.
Dutzende Male habe ich Sonderurlaub beantrag. Im Ergebnis habe ich keine einzige Stunde, geschweige einen Tag, Sonderurlaub erhalten. Man empfahl mir letztlich keine Anträge mehr auf Sonderurlaub zu stellen, um der anderen Seite die Arbeit des Ablehnungsbescheides zu ersparen.
Im Übrigen verlangte der Dienstherr von mir, die durch die Ausbildung erlangte Fachkunde im Rahmen meiner Tätigkeiten in den Dienstbetrieb einzubringen...Lol, wirklich kurios was den Dienstherrn so antreibt ;)
Grundsätzlich würde ich es jedoch nie anders handhaben...Was man hat, das hat man.