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Beamte auf Widerruf-welche Kündigungsfristen?

Verfasst: 26. Aug 2008, 14:57
von Michbeck
Hallo!
Ich beginne ab 1. Sept. eine Ausbildung in der Steuerverwaltung (nichttechnischer, mittlerer Dienst)...bin also vom 1. Tag an Beamtin auf Widerruf.
Ich hätte aber evtl. auch noch die Chance auf einen (mir sehr wichtigen) Studienplatz, den ich zum Wintersemester (Oktober) antreten könnte. (entscheidet sich noch-leider kurzfristig)
Wie lange sind die Kündigungsfristen für mich? Wo muss ich ggf. meine Kündigung einreichen?
Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank

Verfasst: 26. Aug 2008, 17:59
von Ossikind
Wat willst du denn nun ??? Beamter werden oder studieren.
Was interessiert da Kündigungsfrissten.
Entscheide Dich doch mal, entweder Studium oder Beamtenlaufbahn.

Verfasst: 27. Aug 2008, 15:31
von JaneDoe
Es gibt keine Kündigungsfristen. Es gibt ja auch keinen Vertrag. Du bekommst deine Urkunde
§ 33 (1) BBG

Der Beamte auf Widerruf kann jederzeit durch Widerruf entlassen werden.
du rufst einfach in der Dienststelle an und sagst, dass du nicht mehr kommst. Aber vorsicht: Du bekommst die Bezüge im Voraus. Dann musst du diese natürlich zurück zahlen.

Verfasst: 27. Aug 2008, 18:13
von Ossikind
JaneDoe hat geschrieben:

Aber vorsicht: Du bekommst die Bezüge im Voraus. Dann musst du diese natürlich zurück zahlen.
Iss ja klar, der deutsche Beamte schiebt ja nun den Dienst nicht im nachhinein, zwecks Bezahlung.
Immer schön im voraus blechen.... 8)

Verfasst: 27. Aug 2008, 20:27
von Zollkodex-Ritter
Warum nicht studieren und den Vorbereitungsdienst absolvieren?