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Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 25. Aug 2017, 15:24
von Winnile
Guten Tag an die Gemeinschaft.
Ich bin pensionierter Berufssoldat.
Seit dem Jahre 2017 ( 6 Beihilfebescheide) wurde mir von eingereichten Rezepten für Medikamente kein Eigenbehalt (10%) abgezogen.
Bei meinen teuren Medikamenten, die meist über 100 Euro kosten, wären das jeweils 10 Euro. Käme ganz schön was zusammen.
Folglich erscheint auch auf allen Bescheiden der Hinweis: Eigenbehalte aktuelles Kalenderjahr 0 Euro.
Es sind jedes mal verschiedene Bearbeiter, sodass ein Fehler eines einzelnen Bearbeiters wohl auch nicht in frage kommt.
Ist Ihnen irgend eine Änderung bekannt?
Muss ich die Beihilfestelle darauf hinweisen ?
Gibt es vielleicht eine Altersgrenze. Bin über 80.
Vielen Dank für einen Rat

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 25. Aug 2017, 15:36
von Torquemada

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 25. Aug 2017, 15:53
von Winnile
Vielen Dank für die Antwort und die links.
Das hatte ich auch alles so in etwa im Hinterkopf.
Ich werde gar nichts machen.
Wenn der Dienstherr es gut mit mir meint, soll er.
Ich geh also von einem "Truppenversuch" aus und wecke keine schlafenden Hunde. :)

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 25. Aug 2017, 16:00
von Gertrud1927
Hallo. Es gibt auch zuzahlungsbefreite Arzneimittel. Die Liste gibt es beim GKV Spitzenverband. Danach richtet sich auch die Beihilfestelle. Es gibt monatlich eine neue Liste. Vielleicht sind Deine Medikamente ja darunter.
https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... ttel_1.jsp

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 25. Aug 2017, 16:37
von Torquemada
Den Link wollte ich gerade posten. Ich vermute, dass es sich um solche Medikamente handelt.

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 25. Aug 2017, 18:34
von Winnile
Herzlichen Dank, dass Ihr einen alten Mann :cry: nicht im Regen stehen lässt.
Das wird's sein.
Bis auf Xigduo (Diabetes) sind tatsächlich alle Medikamente in der Liste.
Dann bin ich jetzt beruhigt, dass nicht irgendwann eine größere Nachforderung kommt und
kann moralisch beruhigt darauf verzichten, bei der Beihilfestelle anzurufen.
Hätt mich irgendwie auch gewundert, wenn die Lieben dort etwas zu meinem Vorteil übersehen oder ausgelegt hätten.
Einen schönen Abend.

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 25. Aug 2017, 20:36
von Ruheständler
Winnile hat geschrieben: 25. Aug 2017, 15:24 Bin über 80.
erst mal R E S P E K T für so einen coolen Beitrag in Deinem Alter,ich hoffe ich bin später auch noch in der Lage solche Aktivitäten im Internet zu tätigen ,zum Sachverhalt hatten die Vorposter alles wichtige geschrieben, ich selber habe einige Medikamente die garnicht bzw. nur zu einem Festbetrag ertattungsfähig sind,mein Sachbearbeiter hat gesagt immer alles einreichen,die Bestimmungen können sich täglich ändern.
Gruß vom Ruheständler

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 26. Aug 2017, 18:10
von Zilian
Hallo Ruheständler,
zu den Festbeträgen gibt es beim Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Seite Arzneimittel-Festbeträge http://www.dimdi.de/static/de/amg/festb ... /index.htm oder direkt zur ABDA Festbetragsrecherche https://portal.dimdi.de/festbetragsrecherche/.

Dort können dann, neben den Medikamentenpreis und dem Festbetrag, auch Vergleichspräparate anderer Hersteller mit dem Wirkstoff angezeigt werden.
Durch den Wechsel auf Generika ist es dann vielfach möglich die Selbstbehalte zu reduzieren. Leider haben die Generika dann aber oft ein leicht anderes Aussehen.

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 26. Aug 2017, 20:52
von Ruheständler
@ zilian
Danke für den guten Hinweis, ich werde dann mal meine Medikamente nach der Liste abfragen und sehen ob es günstige Generika gibt.
Gruß vom Ruheständler

Re: Eigenbehalt bei Medikamenten

Verfasst: 27. Sep 2017, 12:33
von hudello
Hallo winnile

beachte auch die Anlage 6 der Bundesbehilfeverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_6.html
die dort aufgeführten Dinge werden nach expliziter Verordnung Deines Arztes zumindest von der Beihilfe bezahlt. Aber es muß extra verordnet/begründet sein.

Gruß
Hudello