Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)
Verfasst: 22. Aug 2017, 19:19
Guten Abend liebe Community
Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst. Aufgrund diverser Ereignisse, die sich in Bezug auf meiner Person im Umgang mit einigen Kollegen und Vorgesetzen abgespielt haben, sehe ich für mich keine Perspektive mehr dahher überlege ich mich beruflich anderseits zu orientieren.
Meine Frage dahher lautet : Wie komme ich als Anwärter aus der Ausbildung raus ohne mich finanziell in den Abgrund zu treiben? Laut eines Vordruckes dass ich am Tag der Vereidigung unterschrieben habe muss ich doch im falle eines eigenen Rücktritts aus der Ausbildung sämtliche Zuschläge zurückzahlen oder?
ich zitiere :
" Ferner bin ich darauf hingewiesen worden, dass ein Anspruch auf Anwärtersonderzuschlage nur besteht wenn ich nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften nicht bestehen ausscheide und nach bestehen der Laufbahnprüfung min 5 Jahre als beamter im öffentlichen Dienst bleibe.
Werden die oben genannten die in oben genannten Vorraussetzungen aus Gründen die der Beamte zu vertreten hat nicht erfüllt ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindet sich für jedes jahr nach bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete dienstjahr um ein fünftel
Wie gehe ich am besten vor gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis meinerseits zu beenden ohne ungeschworen davon zu kommen?
Über eure Ratschläge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich im Vorfeld lg Diego
Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst. Aufgrund diverser Ereignisse, die sich in Bezug auf meiner Person im Umgang mit einigen Kollegen und Vorgesetzen abgespielt haben, sehe ich für mich keine Perspektive mehr dahher überlege ich mich beruflich anderseits zu orientieren.
Meine Frage dahher lautet : Wie komme ich als Anwärter aus der Ausbildung raus ohne mich finanziell in den Abgrund zu treiben? Laut eines Vordruckes dass ich am Tag der Vereidigung unterschrieben habe muss ich doch im falle eines eigenen Rücktritts aus der Ausbildung sämtliche Zuschläge zurückzahlen oder?
ich zitiere :
" Ferner bin ich darauf hingewiesen worden, dass ein Anspruch auf Anwärtersonderzuschlage nur besteht wenn ich nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften nicht bestehen ausscheide und nach bestehen der Laufbahnprüfung min 5 Jahre als beamter im öffentlichen Dienst bleibe.
Werden die oben genannten die in oben genannten Vorraussetzungen aus Gründen die der Beamte zu vertreten hat nicht erfüllt ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindet sich für jedes jahr nach bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete dienstjahr um ein fünftel
Wie gehe ich am besten vor gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis meinerseits zu beenden ohne ungeschworen davon zu kommen?
Über eure Ratschläge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich im Vorfeld lg Diego