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Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 21. Aug 2017, 10:55
von Edgar DB
Hallo zusammen,

ich bin Beamter 8.1956 geboren und seit 1971 verbeamtet bei der DB (Netz AG) und verwaltet durch das BEV (Bundeseisenbahvermögen)

Ich möchte zu meinem 63. Geburtstag in den Ruhestand.

Da ich bereits jetzt schon 45 Dienstjahre hinter mir habe, wäre ja ein abschlagsfreier Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr möglich.
Da ich diese 45 Dienstjahre voll habe, greift hier die Regelung, dass die stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre (in meinem Fall geb. 1956 =10 Monate) nicht geleistet werden muss und ich somit mit 65 abschlagsfrei in Pension gehen kann. Dies hat das BEV auch so bestätigt.

Jetzt möchte ich aber mit dem 63 Lebensjahr in Pension gehen und habe mir die Pension vom BEV ausrechnen lassen.

Das mir dann für 2 Jahre (2 x 3,60 %) abgezogen werden leuchtet mir ein.

Das BEV möchte mir aber 2,83 Jahre abziehen - also plus 10 Monate.
Nach meinem Verständnis muss doch auch hier die Regelung der vollendeten 45 Dienstjahre greifen und keine Anhebung der Altersgrenzen - "Mehrmonte"- geleistet werden.

Kann mich da mal bitte jemand aufklären ob hier ein Fehler vorliegt?

Vielen Dank für eure kompetenten Antworten

sagt Edgar

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 21. Aug 2017, 11:09
von Ruheständler
Edgar DB hat geschrieben: 21. Aug 2017, 10:55 Nach meinem Verständnis muss doch auch hier die Regelung der vollendeten 45 Dienstjahre greifen und keine Anhebung der Altersgrenzen - "Mehrmonte"- geleistet werden.
...da müssen sich hier die Spezies mal zu äußern,das ist mir zu unsicher eine Antwort darauf zu geben, bei einer vorliegenden Schwerbehinderung von GDB 50 ist die Sache allerdings klar da kann man mit 63 ( ohne Nachdienmonate) gehen.
Gruß vom Ruheständler

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 21. Aug 2017, 13:17
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben: 21. Aug 2017, 11:48 Der Versorgungsabschlag wird meines Wissens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze betrachtet. Unabhängig davon, ob du auch früher abschlagsfrei gehen könntest.
Richtig.

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 21. Aug 2017, 14:37
von Edgar DB
Hallo Torquemada,

" Richtig" heißt '? - es dürfen keine Versorgungsabschläge über die 2 Jahre hinaus abgezogen werden wenn jemand mit 63 geht und die 45 Jahre voll hat?

Vielen Dank für eine Antwort sagt Edgar

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 21. Aug 2017, 16:54
von Gertrud1927
Hallo. Du gehst auf eigenen Antrag in den Ruhestand mit 63. Da gibt es Abschläge bis zu Deiner Regelaltersgrenze. Die ist bei 65 + .
Wenn Du 45 Jahre voll hast und 65 bist kannst Du in Pension gehen ohne Abschläge. Du bist noch keine 65 damit hast Du diese Möglichkeit in Pension zu gehen noch nicht.

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 21. Aug 2017, 20:08
von Ruheständler
zum Sachverhalt:
45 Dienstjahre mit 65.jpg
Gruß vom Ruheständler

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 22. Aug 2017, 11:56
von Edgar DB
Hallo Ruheständler,
das würde ja im ungünstigten Fall für einen Beamten der z.B. 1963 geboren ist (also 1 Jahr und 10 Monate länger) und 2022 mit z.B mit 64 Lebensjahren und 10 Monaten in den vorzeitigen Ruhestand möchte er 24 x 0,3 % = 7,2% Abzüge hätte obwohl er 45 Dienstjahre voll hat.
Aber wenn er nur 2 Monate später zu seinem 65 Geburtstag in Pension gehen würde er gar keine Abzüge mehr hätte.
Da stimmt doch etwas nicht.

Viele Grüße von Edgar

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 22. Aug 2017, 12:49
von Gertrud1927
Hallo. Auch noch mal im BeamtVG §14 Abs 3 Punkt 2 und 3. Hier ist auch die Voraussetzung Alter 65 und 45 Dienstjahre.
Und im BBG § 52 Abs 3.

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 22. Aug 2017, 12:51
von AndyO
Ruheständler hat geschrieben: 21. Aug 2017, 11:09 ...da müssen sich hier die Spezies mal zu äußern,das ist mir zu unsicher eine Antwort darauf zu geben, bei einer vorliegenden Schwerbehinderung von GDB 50 ist die Sache allerdings klar da kann man mit 63 ( ohne Nachdienmonate) gehen.
Gruß vom Ruheständler
Wo steht denn das? Die Altersgrenze für Schwerbehinderte wird genauso raus geschoben:

https://personalrat.uni-hohenheim.de/al ... te_schwer0

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 22. Aug 2017, 14:00
von Ruheständler
AndyO hat geschrieben: 22. Aug 2017, 12:51 Wo steht denn das? Die Altersgrenze für Schwerbehinderte wird genauso raus geschoben:
... in meinem Bescheid den ich bekommen habe :mrgreen:, mein Jahrgang 1950 war da wohl noch gut bei weggekommen,alle späteren müssen sich mit Nachdienmonaten arrangieren.
Gruß vom Ruheständler

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 23. Aug 2017, 11:38
von Posttussi
Ich bin Jahrgang 49 und musste trotz Schwerbehinderung und 48 Berufsjahren 3 Monate länger warten.

Also Mai Geburtstag gehabt und im September dann die Rente...

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 23. Aug 2017, 12:43
von Ruheständler
...gibt es da Unterschiede Bundeswehr zur Post ?! :roll:

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 20. Sep 2017, 23:20
von Gloster
Jahrgang 1956 und 1971 verbeamtet? Mit 15? Mit 15 warst Du entweder Junggehilfe oder Jungwerker (ab 1971 Aspirant). Da scheint wohl der Hase im Pfeffer zu liegen. Die Beamtendienstzeiten zähl(t)en sowieso immer erst ab 17 und können so nicht stimmen. Also nochmal genau nachsehen. Ich tippe auf 71,75% -10,8%, das wäre typisch für Deinen Jahrgang. ;-)

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 21. Sep 2017, 10:06
von AndyO
Gloster hat geschrieben: 20. Sep 2017, 23:20 Jahrgang 1956 und 1971 verbeamtet? Mit 15? Mit 15 warst Du entweder Junggehilfe oder Jungwerker (ab 1971 Aspirant). Da scheint wohl der Hase im Pfeffer zu liegen. Die Beamtendienstzeiten zähl(t)en sowieso immer erst ab 17 und können so nicht stimmen. Also nochmal genau nachsehen. Ich tippe auf 71,75% -10,8%, das wäre typisch für Deinen Jahrgang. ;-)
Seit diesem Jahr können auch Dienstzeiten vor der Vollendung des 17ten Lebensjahres anerkannt werden. Und mit den Prozenten sieht's so aus:

1000 Euro/Brutto > 71,75% > 717,50 Euro > -10,8% > 640,01 Euro

Also 64% und nicht 71,75-10,8 = 60,95%.

Re: Versorgungsabschlag nach 45 Dienstjahren

Verfasst: 9. Mär 2018, 15:53
von VincentOlaf
Hallo Kolleg/inn/en, ich schreibe zum ersten Mal in diesem interessanten Forum. Da ich im nächsten Jahr 65 werde habe ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt. Nach meinen Nachforschungen und Auskünften ist es so:
1. Ich kann bestätigen dass seit Januar 2017 auch Zeiten z.B. einer Ausbildung vor dem 17. LJ zählen können ( sonst wäre es negative Altersdiskriminierung). Warum konjunktiv kommt gleich.
2. Mit 65 LJ und 45 pensionsfähigen Dienstjahren kann abschlagsfrei in Pension gegangen werden. Aber:
3. Sofern ein Antrag auf Anerkennung von Vordienstzeiten gestellt und beschieden wurde muss darauf geachtet werden, nach welchen § diese Zeiten anerkannt wurden. Sind sie nach §12 BVersG anerkannt scheint man Pech gehabt zu haben, diese zählen nicht als pensionsfähig. ( Mein Studium wird mit 855 Tagen gezählt weil seinerzeit nur extern möglich und Voraussetzung für die Laufbahn. Sofern ich jünger wäre und beim Bund studieren würde, wären die gesamten Zeiten des Studiums natürlich pensionsfähig) Jedoch:
4. Sofern man Rentenversicherungszeiten in der Vergangenheit hatte könnte man die Anerkennung Vordienstzeiten versuchen aufheben zu lassen. Dann zählen dies wiederum zu den Gesamt pensionfähigen Jahren. Dabei ist es unerheblich, ob ein eigenständiger Rentenanspruch erwachsen ist. (Also bei unter 5 versicherungspflichtigen Jahren = 0) So steht es zumindest im Gesetz. AAAAber:
5. Sofern das Rentenkonto auf Antrag ausgezahlt wurde, weil ja sowieso kein Anspruch erreichbar war, zählen diese Jahre dann nicht mehr. Das steht zwar nicht im Gesetz, aber in einer neuen Verwaltungsverordnung, wie mir meine zuständige GZD mitteilte.

Hat jemand eine Idee, wie man diesen Blödsinn stoppen kann? Zumal mir der Saxchbearbeiter der Deutschen Rente die Auszahlung seinerzeit empfohlen hatte.
Der Attraktivste Arbeitgeber in Deutschland lässt grüßen