Reine Gewerbeanmeldung ohne Tätigkeitsausübung genehmigungspflichtig?
Verfasst: 19. Jul 2017, 07:30
Hallo zusammen,
ich habe das Forum durchsucht und zwar zu dem Thema Einiges gefunden, aber nichts 100 % Passendes. Daher hier meine Frage:
Aktuell bin ich in einer genehmigten Nebentätigkeit im Verkauf tätig. Ich denke jedoch darüber nach, in näherer Zukunft bestimmte Produkte über Ebay etc. zu verkaufen. Ich würde daher gerne schon einmal jetzt einen Gewerbeschein für Kleingewerbetreibende beantragen, aber selbstverständlich noch nicht tätig werden. Erst wenn ich wirklich in dieser Sparte tätig werden würde, so würde ich das selbstverständlich anmelden und genehmigen lassen.
Warum jetzt also die Gewerbeanmeldung? Ganz einfach: Ich möchte dadurch die Möglichkeit erhalten, bei Großhändlern Preisauskünfte etc. zu erfragen, so dass ich unter anderem aufgrund dieser erhaltenen Informationen (denn erst dann weiß ich, ob sich das Gewerbe überhaupt lohnen würde) entscheiden kann, ob ich im Verkauf als Kleingewerbetreibende tätig werden will oder nicht.
Meine Frage: Ist alleine der Gewerbeschein bzw. dessen Beantragung schon genehmigungspflichtig? Ich werde definitiv keinerlei Umsatz generieren sondern lediglich Informationen einholen. Sobald ich mich FÜR ein Tätigwerden in diesem Bereich entscheide, würde ich auf jeden Fall vorher die Genehmigung dafür einholen.
Vielen Dank und viele Grüße
ich habe das Forum durchsucht und zwar zu dem Thema Einiges gefunden, aber nichts 100 % Passendes. Daher hier meine Frage:
Aktuell bin ich in einer genehmigten Nebentätigkeit im Verkauf tätig. Ich denke jedoch darüber nach, in näherer Zukunft bestimmte Produkte über Ebay etc. zu verkaufen. Ich würde daher gerne schon einmal jetzt einen Gewerbeschein für Kleingewerbetreibende beantragen, aber selbstverständlich noch nicht tätig werden. Erst wenn ich wirklich in dieser Sparte tätig werden würde, so würde ich das selbstverständlich anmelden und genehmigen lassen.
Warum jetzt also die Gewerbeanmeldung? Ganz einfach: Ich möchte dadurch die Möglichkeit erhalten, bei Großhändlern Preisauskünfte etc. zu erfragen, so dass ich unter anderem aufgrund dieser erhaltenen Informationen (denn erst dann weiß ich, ob sich das Gewerbe überhaupt lohnen würde) entscheiden kann, ob ich im Verkauf als Kleingewerbetreibende tätig werden will oder nicht.
Meine Frage: Ist alleine der Gewerbeschein bzw. dessen Beantragung schon genehmigungspflichtig? Ich werde definitiv keinerlei Umsatz generieren sondern lediglich Informationen einholen. Sobald ich mich FÜR ein Tätigwerden in diesem Bereich entscheide, würde ich auf jeden Fall vorher die Genehmigung dafür einholen.
Vielen Dank und viele Grüße