Ärztliches Attest auch bei nur einem Krankheitstag
Verfasst: 10. Jul 2017, 12:34
Hallo Zusammen,
hier mal eine Frage:
§ 96 BBG sagt ja "Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen", also im Prinzip sofort.
Woher kommt jetzt die drei Tage Regelung, also wo steht das genau?
Wann und Wie kann der Dienstherr, Behördenleiter, Personalleiter etc. jetzt ein sofortiges Attest verlangen?
Wäre eine solche Anordung ein VA und man könnte sich degegen wehren, wenn dieser z.B. Formfehler hätte etc.?
Kann man z.B. durch eine amtsärztliche Untersuchung wieder zur drei Tage Regelung zurück kehren?
Hintergrund:
Ich hab Zoff mit meiner Personalabteilung wegen einer anderen Sache. Ich habe gegen eine Entscheidung Widerspruch eingelegt, da waren die sauer, zumahl die dann auch noch feststellen mussten, dass sie einen Fehler genmacht haben. Jetzt sind die "angepisst" und versuchen mir das Leben schwer zu machen.
Jetzt haben die entdeckt, dass ich seit 10 Jahren im Schnitt 10 Tage im Jahr ohne Attest fehle und drohen mir, dass man ab sofort ein Attest vom ersten Tag an haben will. Ich habe seit 15 Jahren eine seltene Krankheit und da treten drei-bis viermal im Jahr Symptome auf und ich bin dann (unbestreitbar) dienstunfähig. Die ersten Jahre bin ich dann immer ins Krankenhaus, und war anschließend i.d.R. 10-14 Tage dienstunfähig. aber mittlerweile behandele ich mich selbst zu Hause. I.d.R. ist nach drei Tagen oder früher dann wieder alles ok. Mein Hausarzt würde mich aber immer ins Krankenhaus schicken, da die Behandlung auch Risiken hat, die nur in einem Krankenhaus zu managen wären. Da ich aber keinen Bock auf Klinik habe, gehe ich die Risiken ein und eben nicht zum Arzt.
Natürlich bin ich nicht vollkomen verblödet und gehe regelmäßig zu Kontrolluntersucheungen etc.. Ich habe auch schon einige operative Eingriffe hinter mir, um das Problem wieder los zu werden, leider ohne Erfolg. Ich bin auch kein Querulant, im Gegenteil, ich habe mich hier in mehr als 25 Dienstjahren zum ersten mal gegen eine Entscheidung gewehrt. Trotz Erkrankung habe ich mehrere Leistungsprämien und gute Beurteilungen erhalten und bin auch mehrmals befördert worden, da ich an "gesunden" Tagen ja 100% fit und belastbar bin. Vielleicht hat sich deshalb nie einer an meinen Fehltagen gestört.
So jetzt bin ich für alle Hinweise in der Sache sofortiges Attest dankbar. Ich will, wenn es geht, schlauer werden als die Damen und Herren der Personalabteilung.
hier mal eine Frage:
§ 96 BBG sagt ja "Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen", also im Prinzip sofort.
Woher kommt jetzt die drei Tage Regelung, also wo steht das genau?
Wann und Wie kann der Dienstherr, Behördenleiter, Personalleiter etc. jetzt ein sofortiges Attest verlangen?
Wäre eine solche Anordung ein VA und man könnte sich degegen wehren, wenn dieser z.B. Formfehler hätte etc.?
Kann man z.B. durch eine amtsärztliche Untersuchung wieder zur drei Tage Regelung zurück kehren?
Hintergrund:
Ich hab Zoff mit meiner Personalabteilung wegen einer anderen Sache. Ich habe gegen eine Entscheidung Widerspruch eingelegt, da waren die sauer, zumahl die dann auch noch feststellen mussten, dass sie einen Fehler genmacht haben. Jetzt sind die "angepisst" und versuchen mir das Leben schwer zu machen.
Jetzt haben die entdeckt, dass ich seit 10 Jahren im Schnitt 10 Tage im Jahr ohne Attest fehle und drohen mir, dass man ab sofort ein Attest vom ersten Tag an haben will. Ich habe seit 15 Jahren eine seltene Krankheit und da treten drei-bis viermal im Jahr Symptome auf und ich bin dann (unbestreitbar) dienstunfähig. Die ersten Jahre bin ich dann immer ins Krankenhaus, und war anschließend i.d.R. 10-14 Tage dienstunfähig. aber mittlerweile behandele ich mich selbst zu Hause. I.d.R. ist nach drei Tagen oder früher dann wieder alles ok. Mein Hausarzt würde mich aber immer ins Krankenhaus schicken, da die Behandlung auch Risiken hat, die nur in einem Krankenhaus zu managen wären. Da ich aber keinen Bock auf Klinik habe, gehe ich die Risiken ein und eben nicht zum Arzt.
Natürlich bin ich nicht vollkomen verblödet und gehe regelmäßig zu Kontrolluntersucheungen etc.. Ich habe auch schon einige operative Eingriffe hinter mir, um das Problem wieder los zu werden, leider ohne Erfolg. Ich bin auch kein Querulant, im Gegenteil, ich habe mich hier in mehr als 25 Dienstjahren zum ersten mal gegen eine Entscheidung gewehrt. Trotz Erkrankung habe ich mehrere Leistungsprämien und gute Beurteilungen erhalten und bin auch mehrmals befördert worden, da ich an "gesunden" Tagen ja 100% fit und belastbar bin. Vielleicht hat sich deshalb nie einer an meinen Fehltagen gestört.
So jetzt bin ich für alle Hinweise in der Sache sofortiges Attest dankbar. Ich will, wenn es geht, schlauer werden als die Damen und Herren der Personalabteilung.