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Urlaub wird nicht genehmigt

Verfasst: 5. Jul 2017, 07:12
von Roland64
Hallo Kollegen,

folgende Situation:

Ich bin Beamter in einer eigenständigen Abteilung bei einer Bundesbehörde.
In der Abteilung sind sieben Beamte, die das gleiche Sachgebiet bearbeiten, der Altersdurchschnitt ist 58 Jahre.

Die Beantragung von Urlaub bzw. Sonderurlaub erfolgt auf elektronischem Wege über ein Mail-System.
D.h. man kann selbst keinen Urlaub beantragen, sondern muss sich einen Vertreter suchen, der den Urlaubswunsch abzeichnet und dann gleichzeitig die Mail an den Vorgesetzten weiterleitet. Der Vorgesetzte bestätigt die Mail und genehmigt den Urlaubswunsch entsprechend.

Nun ist die Stimmung in der Abteilung nicht die Beste und der Krankenstand hoch, so dass es teilweise schwierig ist, einen Vertreter zu finden.
Zudem haben wir einen Vorgesetzten, der zwar Intelligent ist, aber überhaupt keine Kompetenz im personellen Bereich mitbringt.

Nun ist vor einiger Zeit bei einer Teambesprechung die Situation etwas aus dem Ruder gelaufen und es sind ein paar harte Worte gesprochen worden.
Als Konsequenz bearbeitet der Vorgesetzte die Mails mit dem Urlaubswunsch der ihm unliebsamen Mitarbeiter nicht und lässt sie dann wochenlang im unklaren.
Der Termin mit dem Urlaub rückt näher und der Beamte hat keine Rückmeldung, ob der Urlaub genehmigt wird.

Wie ist nun weiter zu verfahren, kann man trotzdem den Urlaub antreten, er wurde ja rechtzeitig beantragt oder gibt es da rechtliche Bedenken?

Die Personalvertretung im Hause kann man sich sparen, sie ist keine Hilfe und steht auf Seite der Vorgesetzten. Sie möchte ja nochmal befördert werden.

Also, was tun?

Re: Urlaub wird nicht genehmigt

Verfasst: 5. Jul 2017, 10:54
von Ruheständler
die gesetzliche Ausgangslage ist klar :https://www.gesetze-im-internet.de/burl ... 30954.html
nur in der Praxis wird oft anders vorgegangen,die jeweiligen Dienststellenleiter machen es sich natürlich sehr einfach, nach dem Motto such Dir ein Ersatz dann bekommst Du den Urlaub,das ist natürlich vom Grundsatz her falsch,es ist nicht die Aufgabe eines Beschäftigten sich selbst um einen Ersatz zu kümmern,das muss die Dienststelle machen ( Urlaubswünsche aller Mitarbeiter zusammenfassen).Im Normalfall sollte dieses Problem eine Personalvertretung im Einklang mit einer Dienstvereinbarung mit dem Dienststellenleiter verbindlich geregelt haben.Die Wartezeit nach Urlaubsantragsstellung bis zum Entscheid war bei uns damals 14 Tage,wenn danach keine Ablehnung kam ,war der Urlaub als genehmigt anzusehen,aber diese Verfahrensweise kann natürlich bei jeder anderen Dienststelle abweichen,also den Personalrat in die Pflicht nehmen um eine verbindliche Regelung zu schaffen die auch im Sinne der Mitarbeiter Planungssicherheit gibt.
Gruß vom Ruheständler

Re: Urlaub wird nicht genehmigt

Verfasst: 28. Jul 2017, 09:00
von Tom321
Urlaubsanträge gelten als genehmigt, wenn diese nicht in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden. Als "angemessene Zeit" halten Arbeitsgerichte einen Zeitraum von einer Woche für angemessen.

Wenn keine Rückmeldung zum Antrag kommt, würde ich aber auch nicht einfach wegbleiben und davon ausgehen, dass der Urlaub genehmigt ist, da handelst du dir nur noch mehr Probleme sein. Aber wie der Vorredner schon sagte, Personalrat aktivieren sowie Personalabteilung und auf die o.g. Sachlage hinweisen.

Re: Urlaub wird nicht genehmigt

Verfasst: 15. Aug 2017, 20:56
von arme Sau
Urlaub planen (alles bereit machen) sofern der Dienstherr diesen nicht genehmigen "sollte" Fachanwalt einschalten und Regreßansprüche geltend machen.
Nach diesen Regreßansprüchen wird der Bearbeiter nie wieder einen Antrag verbummeln. :D

Ich würde es darauf ankommen lassen :lol: