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55er Regelung - Ruhestand

Verfasst: 27. Jun 2017, 19:23
von watschenmann
Hallo,

für alle, die sich schon Hoffnung auf den Vorruhestand mit 55 Jahren mit der sozialen Komponente gemacht haben (siehe Abschnitt Telekom):

dies gilt nicht für zugewiesene Beamte zur DBAG! Wurde so von Jobservice kommuniziert.

Gruß Watschenmann

Re: 55er Regelung - Ruhestand

Verfasst: 28. Jun 2017, 10:44
von Horst aus OL
Moin,ist alles ein wenig verwirrend.Schau mal im Bundesanzeiger, Drucksache 18/11559.Da wird explizit das Bundeseisenbahnvermögen genannt.Habe seinerzeit Herrn Schäuble angemailt ,um Klarheit zu bekommen.Nix ist klar,Antwort bekommen , dass man zu dem Sachverhalt noch keine Aussagen treffen kann.Sobalt Klarheit herrscht,sollte ich nochmals kontaktiert werden.Das ist schon länger her und ne weiterführende Antwort habe ich nicht mehr erhalten.
Gruß Horst

Re: 55er Regelung - Ruhestand

Verfasst: 30. Jun 2017, 16:18
von BrunoWolf
Ja da lassen wir uns mal überraschen, ich habe auch gehört das der bahnbeamte in die Röhre guckt.

Re: 55er Regelung - Ruhestand

Verfasst: 30. Jun 2017, 19:28
von echterBAHNER
DB AG und JS haben da hat kein Wort mitzureden. Alleinige Entscheidung der Politik/ BMVI/ BEV.

Beim BEV gibt es dazu nichts neues, auch nicht beim Personalrat. Einzige Aussage: die Wahl wird vieles entscheiden.

Re: 55er Regelung - Ruhestand

Verfasst: 4. Jul 2017, 11:03
von Bahnfuzzy
Also so wie ich das in der Gesetzesänderung vom 03.07 lese gilt das auch für Eisenbahner.

Re: 55er Regelung - Ruhestand

Verfasst: 4. Jul 2017, 11:51
von Bahnfuzzy
Bin mir nun doch nicht mehr so sicher es gilt scheinbar doch nur für Post und Telekom

Re: 55er Regelung - Ruhestand

Verfasst: 4. Jul 2017, 17:23
von AndyO
Bahnfuzzy hat geschrieben: 4. Jul 2017, 11:51 Bin mir nun doch nicht mehr so sicher es gilt scheinbar doch nur für Post und Telekom
Wenn ihr in den Medien händeringen 90 Tager sucht, anscheind für alles, gibt's bei der Bahn keine Überhänge? Ansonsten könnt ihr euch bestimmt bei der EVG bedanken...

Re: 55er Regelung - Ruhestand

Verfasst: 4. Jul 2017, 18:20
von zeerookah
Die Regelung war bisher so das dieses Gesetz den Unternehmen Post, Telekom & Bahn die Möglichkeiten des Vorruhestandes einräumt. Ob sie aber davon Gebrauch machen liegt in ihren Ermessen.
Post & Bahn machen das wohl nicht. Telekom aber in einigen Bereichen schon. Aber nicht in allen Sparten. Ich weiß von Beamten die im Netzausbau tätig sind und immer wieder Anträge gestellt haben aber jedesmal einen ablehnenden Bescheid erhielten. Es gilt halt die beiderseitige Freiwilligkeit. Wenn der ausgeguckte Beamte allerdings nicht will, dann wird er unter Druck gesetzt.