Seite 1 von 1

Erhebung der EUSt, da die Waren zuvor aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU

Verfasst: 20. Jun 2017, 13:08
von Agrus
Hallo zusammen,

bei der EZA einer Rückware bekamen wir im abschließendem Bescheid plötzlich folgende Mitteilung vom Zoll: "Erhebung der EUSt, da die Waren zuvor aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU (GB Ausführer) ausgeführt wurden". Davor haben wir (als Vertreter) für denselben Anmelder=Empfänger mehrere Rücksendungen angemeldet und "auf Null" verzollt, also keine Zoll- oder EuSt wurden erhoben. Das Prozedere bei der EZA haben wir ebenfalls nicht geändert. Aus welchem Grund wird plötzlich EuSt erhoben und wie ist es rechtlich gesehen? Wir haben alle Nachweise über Rückwareneigenschafen vorgelegt. In welchem Teil des UZK kann ich nachlesen, dass es rechtmäßig ist - EuSt Abhebung bei vorherigen Ausfuhr aus anderen Mitgliedsstaat der EU?

Besten Dank im Voraus für Eure Hinweise!

Re: Erhebung der EUSt, da die Waren zuvor aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU

Verfasst: 20. Jun 2017, 16:45
von Agrus
RÜCKZUG!

Hab verpasst, dass der Verkäufer in der Rechnung MwSt ausgewiesen hat! Dann muss die EuSt bei Wiedereinfuhr natürlich erhoben werden. ))) Also, Thema erledigt :-)