Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
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Teree
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Vielen Dank für die Info!
Ich gehe davon aus, dass eine Nebentätigkeit beim zuständigen Versorgungsamt
genehmigt bzw. gemeldet werden muss, oder liege ich da falsch?
LG
Ich gehe davon aus, dass eine Nebentätigkeit beim zuständigen Versorgungsamt
genehmigt bzw. gemeldet werden muss, oder liege ich da falsch?
LG
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diplomatin
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Ja, muss gemeldet werden. Der Nebenverdienst wird ggf. auf´s Ruhegehalt angerechnet. Und dem Dienstherrn würde ich auch Bescheid sagen, bzw. lieber nachfragen ob etwas dagegen spricht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen (bei DDU kann man soweit ich weiß durchaus einen 450,00 €-Job machen).
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Torquemada
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Diese Thematik wurde im Forum dutzendemale besprochen. Bitte Suchfunktion nutzen.diplomatin hat geschrieben: 30.07.2018 17:21 Ja, muss gemeldet werden. Der Nebenverdienst wird ggf. auf´s Ruhegehalt angerechnet. Und dem Dienstherrn würde ich auch Bescheid sagen, bzw. lieber nachfragen ob etwas dagegen spricht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen (bei DDU kann man soweit ich weiß durchaus einen 450,00 €-Job machen).
Die Grenze bis zu einer Anrechnung auf die Pension ist im Regelfall wesentlich höher und sollte bei der Versorgungszahlstelle schriftlich erfragt werden.
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Gertrud1927
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Hallo. Ich denke alle meinen Erwerbseinkommen im Ruhestand. Ob eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung angezeigt werden muss steht für Bund und Land in folgenden Gesetzen. BBG §105 und BeamtSTG §41. Nebenverdienst im Frühruhestand kenne ich nicht.
Wie es auf die Pension angerechnet wird im BeamtVG §53.
Wie es auf die Pension angerechnet wird im BeamtVG §53.
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Teree
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
@Gertrud, richtig, Erwerbseinkommen im Ruhestand ist gemeint. Da hatte ich mit dem Begriff Nebentätigkeit einen Denkfehler.
Muss man denn beim zuständigen LBV für ein Erwerbseinkommen im Ruhestand, neben dem Verdienst, auch den Zeitansatz, also die Stunden pro Woche, angeben? Bei einer Nebentätigkeit im aktiven Dienst muss man das ja machen.
LG
Muss man denn beim zuständigen LBV für ein Erwerbseinkommen im Ruhestand, neben dem Verdienst, auch den Zeitansatz, also die Stunden pro Woche, angeben? Bei einer Nebentätigkeit im aktiven Dienst muss man das ja machen.
LG
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connigra
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
hei,
die Stunden interessieren die zuständigen Versorgungsstelle nicht. Egal ob als Gewerbe - hier muss man den Steuerbescheid einreichen oder als geringfügig beschäftigt(450 €) oder sozialversicherungspflichtig angestellt auf Lohnsteuerklasse 6. Hier wollten sie die Jahresverdienstbescheinigung. Aber melden muss man die Nebentätigkeit. Dem Dienstherrn interessiert die Nebentätigkeit nicht mehr wenn man frühpensioniert ist ( z.B. wegen Krankheit). Nur die Versorgungsstelle - die ist hier für Pensionäre zuständig.
die Stunden interessieren die zuständigen Versorgungsstelle nicht. Egal ob als Gewerbe - hier muss man den Steuerbescheid einreichen oder als geringfügig beschäftigt(450 €) oder sozialversicherungspflichtig angestellt auf Lohnsteuerklasse 6. Hier wollten sie die Jahresverdienstbescheinigung. Aber melden muss man die Nebentätigkeit. Dem Dienstherrn interessiert die Nebentätigkeit nicht mehr wenn man frühpensioniert ist ( z.B. wegen Krankheit). Nur die Versorgungsstelle - die ist hier für Pensionäre zuständig.
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Teree
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Hallo connigra
Soweit verstanden. Wie verhält es sich denn wenn man freiberuflich tätig ist und die Höhe eines
Erwerbseinkommen nicht absehbar ist?
Klar ist die Zuverdienstgrenze zu beachten. Aber wie weist man der Personalstelle sein Einkommen
nach? Jeden Monat Belege für bezahlte freiberufliche Tätigkeiten einreichen?
Ist alles nicht einfach wenn man sich nie mit dieser Thematik beschäftigen musste.
LG
Soweit verstanden. Wie verhält es sich denn wenn man freiberuflich tätig ist und die Höhe eines
Erwerbseinkommen nicht absehbar ist?
Klar ist die Zuverdienstgrenze zu beachten. Aber wie weist man der Personalstelle sein Einkommen
nach? Jeden Monat Belege für bezahlte freiberufliche Tätigkeiten einreichen?
Ist alles nicht einfach wenn man sich nie mit dieser Thematik beschäftigen musste.
LG
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mecki111
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Wenn sich das Einkommen nicht monatsweise im voraus ermitteln lässt, was bei Freiberuflern üblich ist, sollte der Dialog mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesucht werden, um mit ihm gemeinsam ein voraussichtliches Monatseinkommen festgelegt werden. Die endgültige Abrechnung für das Kalenderjahr erfolgt nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides.
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connigra
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
hei,
der Versorgungsbehörde ist der momentane Monatszuverdienst furzegal - du musst immer den letzten Steuerbescheid einreichen, der logischerweise erst im Folgejahr beim Finanzamt erstellt wird. Nach diesem Steuerbescheid wird dann ermittelt, ob die Pension gekürzt wird oder nicht. Heute finde ich das viel besser, da man erfährt im Vorfeld wie viel dazuverdient werden kann, ohne dass es zu Kürzungen kommt. Früher hieß es mach mal wir sehen dann schon.
Zudem als Freiberufler hast du einen Monat mehr, den anderen weniger Hinzuverdienst. Dann muss du eventuell noch Unkosten abziehen - und genau dieser reale Verdienst ist dein Bruttozusatzeinkommen(das noch zu versteuern ist). Dieses Bruttoeinkommen, welches aus deinem Steuerbescheid hervorgeht, braucht die Versorgungsbehörde - dann zahlst du halt im nachhinein einen Teil deiner erhaltenen Pension zurück v.g.
der Versorgungsbehörde ist der momentane Monatszuverdienst furzegal - du musst immer den letzten Steuerbescheid einreichen, der logischerweise erst im Folgejahr beim Finanzamt erstellt wird. Nach diesem Steuerbescheid wird dann ermittelt, ob die Pension gekürzt wird oder nicht. Heute finde ich das viel besser, da man erfährt im Vorfeld wie viel dazuverdient werden kann, ohne dass es zu Kürzungen kommt. Früher hieß es mach mal wir sehen dann schon.
Zudem als Freiberufler hast du einen Monat mehr, den anderen weniger Hinzuverdienst. Dann muss du eventuell noch Unkosten abziehen - und genau dieser reale Verdienst ist dein Bruttozusatzeinkommen(das noch zu versteuern ist). Dieses Bruttoeinkommen, welches aus deinem Steuerbescheid hervorgeht, braucht die Versorgungsbehörde - dann zahlst du halt im nachhinein einen Teil deiner erhaltenen Pension zurück v.g.
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Torquemada
- Moderator
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Ich weiss nicht, ob solche Beiträge weiterhelfen...
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snike98
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Hallo zusammen
Bin ebenfalls in der Situation als Landesbeamter vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein (schon einige Jahre her). Ich habe jetzt ein Angebot für eine sv-pflichtige Vollzeittätigkeit. Welche Schritte ich zu unternehmen habe und was mir von meinen Pensionsbezügen bleibt (Mindestbelassung) kenne ich alles. Auch mein Beihilfeanspruch bleibt erhalten.
Die Frage, die mich brennend interessiert: Was passiert bei einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen dauert? So lange zahlt ja der Arbeitgeber weiter, das folgende Krankengeld wird dann von der Krankenversicherung gezahlt. Aber von welcher???????? Meine private Zusatzkrankenversicherung sicher nicht.
Hat jemand eine Idee?
Besten Dank schon mal im Voraus
Gruß snike
Bin ebenfalls in der Situation als Landesbeamter vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein (schon einige Jahre her). Ich habe jetzt ein Angebot für eine sv-pflichtige Vollzeittätigkeit. Welche Schritte ich zu unternehmen habe und was mir von meinen Pensionsbezügen bleibt (Mindestbelassung) kenne ich alles. Auch mein Beihilfeanspruch bleibt erhalten.
Die Frage, die mich brennend interessiert: Was passiert bei einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen dauert? So lange zahlt ja der Arbeitgeber weiter, das folgende Krankengeld wird dann von der Krankenversicherung gezahlt. Aber von welcher???????? Meine private Zusatzkrankenversicherung sicher nicht.
Hat jemand eine Idee?
Besten Dank schon mal im Voraus
Gruß snike
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mecki111
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
Da hier eine private KV mit Beihilfeanspruch vorliegt, wird kein Krankengeld gezahlt. Dieses Risiko müsste privat abgesichert werden. Ob es eine Versicherung gibt, die das alleine vorsieht weiß ich allerdings nicht. Auch wäre der Arbeitgeber nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen einer solchen Versicherung zu beteiligen.
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snike98
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Re: Wer von euch hat einen Nebenverdienst im Frühruhestand
@mecki111:
Vielen Dank für deine Antwort, aber das schrieb ich ja bereits. Was mich interessieren würde ist: Wenn bei einem bestehendem Arbeitsvertrag nach mehr als sechs Wochen Krankheit also kein Krankengeld gezahlt wird (und somit auch keine Einkünfte erzielt werden), lebt dann der Pensionsanspruch wieder auf? Kein Verwaltungsrechtler hier
:):)???
Gruß
snike
Vielen Dank für deine Antwort, aber das schrieb ich ja bereits. Was mich interessieren würde ist: Wenn bei einem bestehendem Arbeitsvertrag nach mehr als sechs Wochen Krankheit also kein Krankengeld gezahlt wird (und somit auch keine Einkünfte erzielt werden), lebt dann der Pensionsanspruch wieder auf? Kein Verwaltungsrechtler hier
Gruß
snike
